München (ots) - Der ADAC begrüßt, dass das Bundesfinanzministerium mit der
Erhöhung der Entfernungspauschale auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer ab 2026
Steuerentlastungen für Pendler auf den Weg bringt. ADAC Verkehrspräsident
Gerhard Hillebrand: "Die Anhebung der Entfernungspauschale ab dem ersten
Kilometer unterstützt der ADAC vollumfänglich. Es geht um notwendige Fahrten zur
Arbeitsstätte, egal ob diese mit dem Pkw oder dem ÖPNV zurückgelegt werden.
Gerade auch vor dem Hintergrund der absehbar steigenden CO2-Preise auf
Kraftstoff setzt die Koalition hier einen wichtigen Entlastungsschritt und trägt
dazu bei, notwendige Mobilität für viele bezahlbar zu halten."
Die Entfernungspauschale ist für die bezahlbare Mobilität vieler Arbeitnehmer
essenziell, sie ist verkehrsmittelunabhängig und entlastet jene Menschen, die
längere Arbeitswege zurücklegen müssen. Nicht nur die Energiekosten im Verkehr
sind massiv gestiegen, auch die Anschaffungspreise von Fahrzeugen haben sich
deutlich verteuert. Insofern sind Pendler ganz besonders von den steigenden
Kosten betroffen, eine Entlastung ist daher längst überfällig. Die
Entfernungspauschale für die ersten 20 Kilometer ist in der Höhe seit 2004
unverändert.
Der Entfernungspauschale liegt die einfache Fahrstrecke zum Arbeitsplatz
zugrunde. Der Pendler legt mit Hin- und Rückfahrt tatsächlich die doppelte
Entfernung zurück. Für moderne Pkw starten die Vollkosten bei Kleinwagen bei
etwa 40 Cent je Kilometer, die meisten Fahrzeuge liegen aber deutlich darüber.
Mit der Erhöhung ab dem ersten Kilometer ergeben sich bei einer
durchschnittlichen einfachen Pendlerstrecke in Deutschland von 17
Entfernungskilometer und 200 Arbeitstagen zusätzlich absetzbare Werbungskosten
in Höhe von 272 Euro pro Jahr. Viele Pendlerdistanzen sind aber deutlich länger.
Aktuell können Pendler für die ersten 20 Kilometer der einfachen Fahrtstrecke
zwischen Wohnung und Arbeitsplatz verkehrsmittelunabhängig 30 Cent pro Kilometer
als Werbungskosten bei der Steuererklärung geltend machen. Berufstätige, die
weitere Strecken zurücklegen müssen, können für einen Teil der Strecke höhere
Werte ansetzen. Ab dem 21. Kilometer beträgt die Pendlerpauschale bisher bis
Ende 2026 befristet 38 Cent pro Kilometer.
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