Düsseldorf (ots) - Bei einer SPD-Nachwuchspolitikerin aus Menden im Sauerland
hat es nach WDR-Recherchen eine rechtswidrige Hausdurchsuchung gegeben.
Ermittelt wurde wegen Farbschmierereien, mit denen CDU-Chef Merz im Januar im
Wahlkampf beleidigt worden war. Pikant: Erlaubt hatte die Hausdurchsuchung das
Gericht, dessen Direktorin Charlotte Merz, die Ehefrau des heutigen
Bundeskanzlers, ist.
Die Durchsuchung bei der damals 17-Jährigen Nela Kruschinski,
Juso-Ortsvorsitzende aus Menden im Sauerland, hat am 1. April 2025
stattgefunden. Kurz vor ihrem Abitur nahmen die Beamten ihren Laptop, das Handy
und mehrere Notizbücher mit.
Die Staatsanwaltschaft Arnsberg hatte wegen des Verdachts ermittelt, sie könne
für mehrere Graffiti im Ort verantwortlich sein: Farbschmierereien, mit denen
ein paar Wochen vorher im Bundestagswahlkampf der damalige Kanzlerkandidat
Friedrich Merz und die CDU attackiert worden waren. "Merz aufs Maul" und "Antifa
in die Offensive" stand etwa an der Schützenhalle in Menden-Huingsen, als am 26.
Januar 2025 Merz dort in Begleitung seiner Ehefrau Charlotte auftrat. In der
Nacht davor waren die Parolen an die Wand gesprüht worden. Nela Kruschinski
bestreitet die Tat.
Tatsächlich ist der Durchsuchungsbeschluss gegen sie inzwischen vom Landgericht
Arnsberg, der nächsthöheren Instanz, als rechtswidrig bewertet worden. Die
Entscheidung liegt dem WDR-Magazin Westpol vor. Die Recherchen zeigen: Es hat
gegen Nela Kruschinski keinen einzigen stichhaltigen Verdacht gegeben.
Der Durchsuchungsbeschluss stützte sich demnach auf zwei Hinweise: die vage
Aussage einer Zeugin, sie hatte zwei jüngere Personen nachts in der Nähe der
Schützenhalle gesehen, eine Frau und einen Mann. Erkannt hatte sie beide nicht.
Eine Aussage, die das Landgericht Arnsberg als "ersichtlich nicht geeignet"
bewertet hat.
Der zweite Hinweis ging anonym bei der Polizei in Hagen ein: Ein Zettel, auf dem
dazu aufgefordert wird, zwei Personen "ins Visier" zu nehmen, nämlich Nela
Kruschinksi und ihren Bekannten. Weitere Informationen lieferte der Zettel
nicht. Von wem er kam, ist bis heute nicht bekannt.
Auch der Strafrechtsprofessor Till Zimmermann von der Universität Düsseldorf
beurteilt diese Hinweise als substanzlos: "Wenn ich das sehe als ein Richter,
muss ich zu dem Schluss kommen, wir haben es hier gar nicht mit einer
Verdächtigen zu tun." Ein anonymer Hinweis in solcher Form könne eine "reine
Denunziation" gewesen sein. Das müssten Polizei und Staatsanwaltschaft
berücksichtigen.
Warum der Ermittlungsrichter am Amtsgericht Arnsberg den Durchsuchungsbeschluss
trotzdem unterschrieb, bleibt offen. Es handelt sich nach Westpol-Informationen
um einen Richter auf Probe, der noch nicht fest einem Gericht zugeordnet ist.
Pikant: Die Direktorin des Amtsgerichts ist die Ehefrau des Bundeskanzlers und
CDU-Chefs, Charlotte Merz. Sie bestreitet auf Westpol-Anfrage, in dem Fall
Einfluss genommen oder etwas von dem Durchsuchungsbeschluss gewusst zu haben.
Bewerten dürfe sie den rechtswidrigen Beschluss auch nicht: "Die
Verfahrensführung und die Entscheidungsfindung sind vom Kernbereich
richterlicher Unabhängigkeit umfasst." Inhaltlich überprüfen müsse das das
nächsthöhere Gericht.
"Ich bin jetzt seit fast 30 Jahren anwaltlich tätig. So etwas habe ich noch
nicht erlebt", sagt Thomas Kutschaty zu dem Fall. Der SPD-Landtagsabgeordnete
und frühere NRW-Justizminister vertritt Nela Kruschinski als Verteidiger.
Kutschaty hatte Beschwerde gegen den Durchsuchungsbeschluss eingelegt, erst am
Amtsgericht Arnsberg, das die Durchsuchung genehmigt hatte. Danach mit Erfolg
eine Instanz höher beim Landgericht.
Was Kutschaty auch empört, ist die Art, wie der Beschluss zustande gekommen ist.
Laut Gesetz muss die Staatsanwaltschaft einen Antrag auf Hausdurchsuchung
stellen. Doch laut WDR-Informationen fehlt ein solcher Antrag in den Akten. Die
Polizei Hagen hatte die Durchsuchung bei Gericht lediglich "angeregt" und
dazugeschrieben, die Staatsanwaltschaft schließe sich dem an. Der
Ermittlungsrichter soll gegenüber dem höheren Gericht später eingeräumt haben,
dass er gar keinen Kontakt zur Staatsanwaltschaft hatte. Das alles bewertet das
Landgericht als "rechtsstaatlich bedenklich".
Auf WDR-Anfrage rechtfertigt die Staatsanwaltschaft das Vorgehen. Dass der
Antrag durch die Polizei übermittelt wird, sei zulässig, etwa wenn es eilig sei.
So könne "ein möglicherweise zeitraubender Aktentransport vermieden" werden.
Eile ist in diesem Fall allerdings offensichtlich nicht geboten gewesen:
Zwischen der Unterzeichnung des Durchsuchungsbeschlusses und der Vollstreckung
lag ein ganzer Monat.
Nela Kruschinskis Anwalt Kutschaty spricht von einem "Totalversagen der
Staatsanwaltschaft". Hätte sie die Hinweise sorgfältig geprüft, hätte ein
rechtswidriger Eingriff verhindert werden können.
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