Berlin (ots) -
- Über 700 Mio. EUR Entschädigung für Passagiere durchgesetzt - führend bei
Fluggastrechten in Europa
- Wegweisende EuGH-Urteile zur Stärkung der Passagierrechte erstritten
- Europaweit tätig - über 300 Mitarbeiter an 4 Standorten in vier Rechtsgebieten
unter den Marken Flightright und Allright
Flightright wird 15 Jahre alt. Was 2010 aus einer persönlichen Flugverspätung
des Gründers Dr. Philipp Kadelbach entstand, ist heute eines der erfolgreichsten
Legal-Tech-Unternehmen Europas. In eineinhalb Jahrzehnten hat Flightright mehr
als 700 Millionen Euro Entschädigung erstritten - und dabei die Rechte von
Fluggästen europaweit maßgeblich gestärkt: vor Gericht, in der öffentlichen
Debatte und mit digitalem Zugang zu Verbraucherrechten für Millionen Menschen.
"15 Jahre Flightright stehen für Pionierarbeit, unzählige gewonnene Verfahren
und eine klare Stimme für Verbraucherrechte in Europa. Dieses Jubiläum ist für
uns aber vor allem ein Versprechen: Wir wollen das Potenzial von Legal Tech in
den nächsten Jahren noch stärker ausschöpfen, um Millionen Menschen den Zugang
zum Recht zu erleichtern - weit über die Fluggastrechte hinaus" , sagt Dr.
Jan-Frederik Arnold, CEO von Flightright.
Aus einer Idee wird ein Branchenstandard
Die Gründungsidee war einfach, aber visionär: Menschen, die von
Flugverspätungen, Annullierungen oder Nichtbeförderungen betroffen sind, sollen
ihr Recht auf Entschädigung einfach und risikofrei durchsetzen können. Heute
vertrauen Millionen von Nutzern auf Flightright, um ihre Ansprüche schnell und
unkompliziert zu prüfen und durchzusetzen, wenn nötig auch vor dem
Bundesgerichtshof oder dem Europäischen Gerichtshof.
Ein europäischer Player mit starken Wurzeln
Vier Standorte bilden heute das Fundament für die internationale Tätigkeit von
Flightright in Europa. Über 300 Mitarbeiter setzen sich in vier Rechtsgebieten
für Verbraucherrechte ein: Fluggastrechte, Mietrecht, Arbeitsrecht und
Verkehrsrecht. Die Internationalisierung begann bereits 2015 mit den Märkten
Spanien, Frankreich und Großbritannien. Mit der Übernahme des dänischen
Marktführers Flyhjaelp im Jahr 2021 kamen auch die nordischen Länder hinzu, die
seither von Kopenhagen aus betreut werden. Flightright erzielt inzwischen einen
mittleren zweistelligen Millionenumsatz und wächst dabei jährlich deutlich
zweistellig - seit 2011 ausschließlich innen finanziert. Seit 2019 unterstützt
die Medien Union als Gesellschafter dieses Wachstum. "Wir sind froh, einen
langfristigen Partner an Bord zu haben, der unternehmerisches Wachstum mit
Stabilität verbindet" , so Dr. Arnold. Selbst die Corona-Pandemie, die die
gesamte Reisebranche in eine existenzielle Krise stürzte, hat Flightright
erfolgreich überstanden - ein Beweis für die Widerstandsfähigkeit des
Geschäftsmodells.
Rechtliche Kompetenz + Technologie = Legal Tech-Pionier
Von Anfang an war Flightright mehr als eine klassische Kanzlei: Juristische
Exzellenz wurde konsequent mit technologischer Innovation verbunden. Künstliche
Intelligenz berechnet heute die Wahrscheinlichkeit außergewöhnlicher Umstände,
automatisiert die Bearbeitung von Dokumenten, unterstützt bei Kundenanfragen und
prüft innerhalb von Sekunden die Erfolgsaussichten von Entschädigungsansprüchen.
Digitale Schnittstellen sorgen zugleich für skalierbare Prozesse, lange bevor
der Begriff Legal Tech zum Schlagwort wurde. "Wir verbinden juristische
Exzellenz mit technologischer Innovation - und machen Recht so einfach
zugänglich wie Online-Banking oder E-Commerce" , so Dr. Arnold weiter.
Flightright hat Rechtsprechung geprägt
Flightright hat über die Jahre zentrale Urteile für Fluggäste erstritten - mit
Signalwirkung weit über den Einzelfall hinaus:
EuGH C-274/16: Fluggäste können Entschädigungen bei mehrteiligen Flügen auch am
Zielort geltend machen - selbst wenn dort kein Umstieg stattfand.
EuGH C-532/17: Bei Wet-Lease-Konstruktionen haftet die vertragliche Airline für
Entschädigungen - und nicht nur die ausführende Fluggesellschaft.
EuGH C-501/17: Auch Reifenschäden durch Gegenstände auf dem Rollfeld gelten als
außergewöhnlicher Umstand - keine Entschädigungspflicht für Airlines.
EuGH C-130/18: Bei kurzfristigen Annullierungen besteht auch dann Anspruch auf
Entschädigung, wenn das Ziel weniger als drei, aber mehr als zwei Stunden
verspätet erreicht wird.
EuGH C-510/21: Die regelmäßige Verjährung beginnt nicht mit dem Flugtag, sondern
mit dem ursprünglichen geplanten Ankunftszeitpunkt - ein wichtiges Urteil für
viele Betroffene.
EuGH C-196/20: Verlegung des Flugs auf den Abend - auch ohne Bestätigung der
Airline durch das Reiseunternehmen haftet diese als "ausführendes
Luftfahrtunternehmen".
EuGH C-436/21: Begriff "Anschlussflüge" umfasst alle Flüge eines einheitlichen
Reisevorgangs, auch wenn sie von verschiedenen, unabhängigen Airlines
durchgeführt werden.
EuGH C-705/23: Eine Airline muss auch dann Entschädigung leisten, wenn der
Reisende über ein Reiseunternehmen gebucht hat und der Flug später von dieser
Airline übernommen wird.
Diese Urteile sind nur ein Auszug aus den zahlreichen Erfolgen, mit denen
Flightright europaweit für verbindliche, klare Regeln gesorgt hat.
Geschichte voller Widerstände - Kampf mit den Airlines
Dass Flightright unbequem ist, zeigt sich eindrücklich an den Reaktionen der
Gegenseite: Airlines greifen das Unternehmen regelmäßig juristisch an, um das
Geschäftsmodell auszubremsen. Immer wieder musste Flightright auch zu
außergewöhnlichen Mitteln greifen, um die Ansprüche von Verbraucherinnen und
Verbrauchern durchzusetzen - bis hin zu Pfändungen von Airline-Vermögen. Dazu
zählen etwa eine beinahe vollzogene Pfändung einer Maschine von Bulgaria Air
oder die Kontenpfändung von TAP Air. Für Flightright ist dieser Widerstand kein
Hindernis, sondern Ansporn. "Wir werden angegriffen, weil wir konsequent für die
Rechte der Verbraucher kämpfen - und genau deshalb geben wir nicht nach" ,
betont Dr. Arnold.
Legal Tech in Bewegung - Allright für weitere Rechtsgebiete
Mit Allright hat Flightright eine Marke für Miet-, Arbeits- und Verkehrsrecht
geschaffen. Auch hier gilt das Prinzip: einfacher Zugang zum Recht, kombiniert
mit anwaltlicher Kompetenz, digitaler Effizienz und dem Erfahrungsschatz aus 15
Jahren Legal Tech. Damit richtet sich der Blick klar nach vorn - mit dem
Anspruch, Verbraucherrechte nicht nur zu verteidigen, sondern auch weiter
auszubauen. Dr. Arnold: "Meine Vision ist klar: einfacher Zugang zum Recht für
alle Verbraucher. Niemand soll Angst haben, sein Recht einzufordern - mit fairen
Kosten und einem Partner, dem man vertrauen kann."
Revision der Fluggastrechteverordnung gefährdet Verbraucherschutz
Doch genau dieser Verbraucherschutz ist akut bedroht: Auf EU-Ebene wird derzeit
eine Revision der Fluggastrechteverordnung diskutiert, die im Falle einer
Umsetzung erhebliche Rückschritte für Reisende bedeuten würde. "Das ist keine
Reform - das ist ein gezielter, massiver Abbau von Fluggastrechten" , kritisiert
Dr. Arnold "Wenn die vorgeschlagene Revisionsfassung tatsächlich gesetzlich
umgesetzt wird, fallen mindestens 60 Prozent der heutigen Entschädigungsfälle
ersatzlos weg. Hinzu kommen weitere Einschränkungen durch die Ausweitung
außergewöhnlicher Umstände und die Begrenzung zur Geltendmachung auf 6 Monate.
Die Fluggastrechteverordnung ist jetzt auf der Intensivstation - wenn das
Parlament sie nicht stoppt, bleibt kaum noch etwas über und sie stirbt."
Flightright wird sich mit aller Kraft dafür einsetzen, dass es nicht so weit
kommt - und weiterhin für ein starkes Europa mit starken Verbraucherrechten
kämpfen.
Pressekontakt:
Lena Knoblauch
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Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/106327/6113733
OTS: flightright
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