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15 Jahre Flightright - Pionier der Fluggastrechte feiert Jubiläum

9.09.2025 11:52 Uhr flightright

Berlin (ots) -

- Über 700 Mio. EUR Entschädigung für Passagiere durchgesetzt - führend bei Fluggastrechten in Europa - Wegweisende EuGH-Urteile zur Stärkung der Passagierrechte erstritten - Europaweit tätig - über 300 Mitarbeiter an 4 Standorten in vier Rechtsgebieten unter den Marken Flightright und Allright

Flightright wird 15 Jahre alt. Was 2010 aus einer persönlichen Flugverspätung des Gründers Dr. Philipp Kadelbach entstand, ist heute eines der erfolgreichsten Legal-Tech-Unternehmen Europas. In eineinhalb Jahrzehnten hat Flightright mehr als 700 Millionen Euro Entschädigung erstritten - und dabei die Rechte von Fluggästen europaweit maßgeblich gestärkt: vor Gericht, in der öffentlichen Debatte und mit digitalem Zugang zu Verbraucherrechten für Millionen Menschen.

"15 Jahre Flightright stehen für Pionierarbeit, unzählige gewonnene Verfahren und eine klare Stimme für Verbraucherrechte in Europa. Dieses Jubiläum ist für uns aber vor allem ein Versprechen: Wir wollen das Potenzial von Legal Tech in den nächsten Jahren noch stärker ausschöpfen, um Millionen Menschen den Zugang zum Recht zu erleichtern - weit über die Fluggastrechte hinaus" , sagt Dr. Jan-Frederik Arnold, CEO von Flightright.

Aus einer Idee wird ein Branchenstandard

Die Gründungsidee war einfach, aber visionär: Menschen, die von Flugverspätungen, Annullierungen oder Nichtbeförderungen betroffen sind, sollen ihr Recht auf Entschädigung einfach und risikofrei durchsetzen können. Heute vertrauen Millionen von Nutzern auf Flightright, um ihre Ansprüche schnell und unkompliziert zu prüfen und durchzusetzen, wenn nötig auch vor dem Bundesgerichtshof oder dem Europäischen Gerichtshof.

Ein europäischer Player mit starken Wurzeln

Vier Standorte bilden heute das Fundament für die internationale Tätigkeit von Flightright in Europa. Über 300 Mitarbeiter setzen sich in vier Rechtsgebieten für Verbraucherrechte ein: Fluggastrechte, Mietrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht. Die Internationalisierung begann bereits 2015 mit den Märkten Spanien, Frankreich und Großbritannien. Mit der Übernahme des dänischen Marktführers Flyhjaelp im Jahr 2021 kamen auch die nordischen Länder hinzu, die seither von Kopenhagen aus betreut werden. Flightright erzielt inzwischen einen mittleren zweistelligen Millionenumsatz und wächst dabei jährlich deutlich zweistellig - seit 2011 ausschließlich innen finanziert. Seit 2019 unterstützt die Medien Union als Gesellschafter dieses Wachstum. "Wir sind froh, einen langfristigen Partner an Bord zu haben, der unternehmerisches Wachstum mit Stabilität verbindet" , so Dr. Arnold. Selbst die Corona-Pandemie, die die gesamte Reisebranche in eine existenzielle Krise stürzte, hat Flightright erfolgreich überstanden - ein Beweis für die Widerstandsfähigkeit des Geschäftsmodells.

Rechtliche Kompetenz + Technologie = Legal Tech-Pionier

Von Anfang an war Flightright mehr als eine klassische Kanzlei: Juristische Exzellenz wurde konsequent mit technologischer Innovation verbunden. Künstliche Intelligenz berechnet heute die Wahrscheinlichkeit außergewöhnlicher Umstände, automatisiert die Bearbeitung von Dokumenten, unterstützt bei Kundenanfragen und prüft innerhalb von Sekunden die Erfolgsaussichten von Entschädigungsansprüchen. Digitale Schnittstellen sorgen zugleich für skalierbare Prozesse, lange bevor der Begriff Legal Tech zum Schlagwort wurde. "Wir verbinden juristische Exzellenz mit technologischer Innovation - und machen Recht so einfach zugänglich wie Online-Banking oder E-Commerce" , so Dr. Arnold weiter.

Flightright hat Rechtsprechung geprägt

Flightright hat über die Jahre zentrale Urteile für Fluggäste erstritten - mit Signalwirkung weit über den Einzelfall hinaus:

EuGH C-274/16: Fluggäste können Entschädigungen bei mehrteiligen Flügen auch am Zielort geltend machen - selbst wenn dort kein Umstieg stattfand.

EuGH C-532/17: Bei Wet-Lease-Konstruktionen haftet die vertragliche Airline für Entschädigungen - und nicht nur die ausführende Fluggesellschaft.

EuGH C-501/17: Auch Reifenschäden durch Gegenstände auf dem Rollfeld gelten als außergewöhnlicher Umstand - keine Entschädigungspflicht für Airlines.

EuGH C-130/18: Bei kurzfristigen Annullierungen besteht auch dann Anspruch auf Entschädigung, wenn das Ziel weniger als drei, aber mehr als zwei Stunden verspätet erreicht wird.

EuGH C-510/21: Die regelmäßige Verjährung beginnt nicht mit dem Flugtag, sondern mit dem ursprünglichen geplanten Ankunftszeitpunkt - ein wichtiges Urteil für viele Betroffene.

EuGH C-196/20: Verlegung des Flugs auf den Abend - auch ohne Bestätigung der Airline durch das Reiseunternehmen haftet diese als "ausführendes Luftfahrtunternehmen".

EuGH C-436/21: Begriff "Anschlussflüge" umfasst alle Flüge eines einheitlichen Reisevorgangs, auch wenn sie von verschiedenen, unabhängigen Airlines durchgeführt werden.

EuGH C-705/23: Eine Airline muss auch dann Entschädigung leisten, wenn der Reisende über ein Reiseunternehmen gebucht hat und der Flug später von dieser Airline übernommen wird.

Diese Urteile sind nur ein Auszug aus den zahlreichen Erfolgen, mit denen Flightright europaweit für verbindliche, klare Regeln gesorgt hat.

Geschichte voller Widerstände - Kampf mit den Airlines

Dass Flightright unbequem ist, zeigt sich eindrücklich an den Reaktionen der Gegenseite: Airlines greifen das Unternehmen regelmäßig juristisch an, um das Geschäftsmodell auszubremsen. Immer wieder musste Flightright auch zu außergewöhnlichen Mitteln greifen, um die Ansprüche von Verbraucherinnen und Verbrauchern durchzusetzen - bis hin zu Pfändungen von Airline-Vermögen. Dazu zählen etwa eine beinahe vollzogene Pfändung einer Maschine von Bulgaria Air oder die Kontenpfändung von TAP Air. Für Flightright ist dieser Widerstand kein Hindernis, sondern Ansporn. "Wir werden angegriffen, weil wir konsequent für die Rechte der Verbraucher kämpfen - und genau deshalb geben wir nicht nach" , betont Dr. Arnold.

Legal Tech in Bewegung - Allright für weitere Rechtsgebiete

Mit Allright hat Flightright eine Marke für Miet-, Arbeits- und Verkehrsrecht geschaffen. Auch hier gilt das Prinzip: einfacher Zugang zum Recht, kombiniert mit anwaltlicher Kompetenz, digitaler Effizienz und dem Erfahrungsschatz aus 15 Jahren Legal Tech. Damit richtet sich der Blick klar nach vorn - mit dem Anspruch, Verbraucherrechte nicht nur zu verteidigen, sondern auch weiter auszubauen. Dr. Arnold: "Meine Vision ist klar: einfacher Zugang zum Recht für alle Verbraucher. Niemand soll Angst haben, sein Recht einzufordern - mit fairen Kosten und einem Partner, dem man vertrauen kann."

Revision der Fluggastrechteverordnung gefährdet Verbraucherschutz

Doch genau dieser Verbraucherschutz ist akut bedroht: Auf EU-Ebene wird derzeit eine Revision der Fluggastrechteverordnung diskutiert, die im Falle einer Umsetzung erhebliche Rückschritte für Reisende bedeuten würde. "Das ist keine Reform - das ist ein gezielter, massiver Abbau von Fluggastrechten" , kritisiert Dr. Arnold "Wenn die vorgeschlagene Revisionsfassung tatsächlich gesetzlich umgesetzt wird, fallen mindestens 60 Prozent der heutigen Entschädigungsfälle ersatzlos weg. Hinzu kommen weitere Einschränkungen durch die Ausweitung außergewöhnlicher Umstände und die Begrenzung zur Geltendmachung auf 6 Monate. Die Fluggastrechteverordnung ist jetzt auf der Intensivstation - wenn das Parlament sie nicht stoppt, bleibt kaum noch etwas über und sie stirbt."

Flightright wird sich mit aller Kraft dafür einsetzen, dass es nicht so weit kommt - und weiterhin für ein starkes Europa mit starken Verbraucherrechten kämpfen.

Pressekontakt:

Lena Knoblauch mailto:presse@flightright.de 0152 54633145

Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/106327/6113733 OTS: flightright


Quelle: ots / newsaktuell - Pressemitteilung - flightright
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