Berlin (ots) - Morgen soll das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) im
Bundeskabinett beschlossen werden. Die Vorstandsvorsitzende des
AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann, kritisiert die Rücknahme von
Qualitätsvorgaben für die Kliniken und fordert unter anderem Nachbesserungen bei
den Themen Vorhaltefinanzierung und Pflegebudget:
"Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung im Krankenhaus-Bereich sind
im vergangenen Jahr um fast 9 Prozent beziehungsweise mehr als 8 Milliarden Euro
gestiegen - und der Trend zu immer höheren Ausgaben ist auch im ersten Halbjahr
2025 ungebrochen. Zusätzlich sollen 4 Milliarden Euro extra aus dem
Sondervermögen Infrastruktur in Form von Rechnungsaufschlägen an die
Krankenhäuser fließen. Das Geld bekommen alle Kliniken - ganz egal, ob sie
zukunftsfähig aufgestellt sind und gute Behandlungsergebnisse vorweisen können
oder nicht. Statt die Zielgenauigkeit des Mitteleinsatzes zu erhöhen, wird das
Geld weiter mit der Gießkanne verteilt.
Statt immer mehr Geld in veraltete Krankenhausstrukturen zu pumpen, sollte die
Politik besser an der qualitätsorientierten Zentralisierung von
Krankenhaus-Behandlungen arbeiten. Doch sie tut gerade genau das Gegenteil: Das
KHAG nimmt viele sinnvolle Qualitätsvorgaben für die Kliniken wieder zurück, die
mit der Krankenhausreform kommen sollten.
Das gilt vor allem für die verbindliche Vorgabe der Anzahl von Fachärztinnen und
Fachärzten, die bei bestimmten Operationen und Behandlungen vorgehalten werden
müssen. Auch die Streichung der bundesweit verbindlichen Erreichbarkeitsvorgaben
ist problematisch. Nach den neuen Regeln können die Länder mit Verweis auf die
Gefährdung der flächendeckenden Versorgung praktisch jede Klinik weiter
operieren lassen - auch, wenn sie die Qualitätsvorgaben für das nötige Personal
und die adäquate technische Ausstattung zur Behandlung nicht erfüllt. Diese
Ausnahmeregelungen gehen zu Lasten der Patientensicherheit und sind daher nicht
akzeptabel.
Zudem sind wichtige Baustellen mit dem KHAG nicht angepackt worden. Das gilt vor
allem die Einführung einer bedarfsorientierten und fallzahlunabhängigen
Vorhaltefinanzierung auf Basis der Planfallzahlen. Sie lässt weiter auf sich
warten.
Wenn jetzt - wie geplant - bei den bundeseinheitlichen Qualitäts- und
Strukturvorgaben für einen Übergangszeitraum Zugeständnisse an die Bundesländer
gemacht werden, muss auf der anderen Seite mehr Verbindlichkeit beim
mittelfristigen Umbau der Krankenhauslandschaft hergestellt werden. Um das
zentrale Reformziel nicht aus den Augen zu verlieren, muss die Einführung einer
bedarfsorientierten Krankenhausplanung gesetzlich klarer terminiert werden. Das
ist möglich, indem die Entwicklung eines wissenschaftlichen
Bedarfsbemessungsinstrumentes jetzt beauftragt wird und die Krankenhausplanung
auf dieser Grundlage zwingend in einem vorgebenden Zeitraum von beispielsweise
fünf Jahren umzusetzen ist.
Außerdem braucht es dringend Nachbesserungen beim 2020 eingeführten
Pflegebudget. Es hat zwar zu einem Aufbau von Personal in den Kliniken geführt,
aber auch zu enormen zusätzlichen Kosten für die Beitragszahlenden und zu
falschen Anreizen für die Krankenhäuser. So werden Tätigkeiten aus dem bereits
DRG-finanzierten Bereich herausgenommen und in das Pflegebudget verschoben. Um
solche Fehlanreize zu verhindern, brauchen wir eine manipulationssichere,
einfache Definition des Gesetzgebers, was Pflege am Bett genau umfasst. Durch
diese Sofortmaßnahme wird für alle Beteiligten ganz klar geregelt, dass
pflegeferne Tätigkeiten nicht auf hoch qualifizierte Pflegekräfte übertragen
werden dürfen. Außerdem fordern wir eine wirksame Begrenzung der Zahl der
Pflegekräfte, die über das Pflegebudget zu finanzieren sind."
Zur Stellungnahme des AOK-Bundesverbandes zum Krankenhausreformanpassungsgesetz
(KHAG): https://www.aok.de/pp/gesetz/khag/
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