Regenstauf (ots) - Alljährlich fragen sich viele, ob Rechtsschutzversicherungen
absetzbar sind, wenn sie über ihrer Steuererklärung sitzen. Das ist zum Teil
möglich und nicht einmal kompliziert. Das Finanzamt erkennt Kosten für die
Rechtsschutzversicherung dann an, wenn berufliche Risiken und Einnahmequellen
dadurch abgedeckt werden. "Sogar bei einem Komplettrechtsschutz, der aus
mehreren Bausteinen besteht, kann der berufliche Anteil abgesetzt werden",
erklärt Tobias Gerauer, Vorstand der Lohnsteuerhilfe Bayern. Dies betrifft rund
die Hälfte aller Haushalte in Deutschland, die eine Rechtsschutzpolice
abgeschlossen haben.
Berufsrechtsschutz lohnt sich doppelt
Kommt es zu Konflikten mit dem Arbeitgeber, z.B. wegen einer ungerechtfertigten
Abmahnung, einer Kündigung, einem unangemessenen Arbeitszeugnis, Diskriminierung
am Arbeitsplatz oder ausbleibenden Lohnzahlungen, übernimmt ein
Berufsrechtsschutz die Kosten für einen Anwalt oder ein Gerichtsverfahren. Neben
dieser Sicherheit im Streitfall gibt es aber auch einen Steuerbonus. Anders als
die meisten personenbezogenen Vorsorgeversicherungen werden die Beiträge für den
Rechtsschutz in der Steuererklärung von Angestellten als Werbungskosten
eingetragen. Während sich der Berufsrechtsschutz in voller Höhe absetzen lässt,
ist die Absicherung anderer Rechtsgebiete leider nicht absetzbar, da sie in der
Regel das Privatleben betreffen.
Richtiger Umgang mit Kombipolicen
Viele Rechtsschutzversicherungen werden jedoch als Kombipaket angeboten - zum
Beispiel mit den Bausteinen Privat-, Verkehrs- oder Mietrechtsschutz. In diesem
Fall ist nur der Beitragsanteil für den Berufsrechtsschutz steuerlich relevant.
Manche Versicherer weisen diesen von selbst auf der Beitragsrechnung aus.
"Steuerpflichtige sollten ihre Versicherungsunterlagen dahingehend prüfen und im
Zweifel beim Versicherer eine Beitragsaufstellung nach beruflichen und privaten
Anteilen anfordern, um den absetzbaren Anteil belegen zu können", rät der
Steuerexperte Tobias Gerauer. Ohne diese Aufteilung kann das Finanzamt den Abzug
ablehnen. Es kann aber durchaus vorkommen, dass eine eigene Schätzung des
prozentualen Anteils ohne Nachweis erfolgreich ist.
So steigt der Steuerbonus nach oben
Ein greifbarer steuerlicher Vorteil entsteht für Arbeitnehmende, wenn die
Werbungskostenpauschale von derzeit 1.230 Euro im Jahr überschritten wird. Zu
den weiteren berufsbezogenen Werbungskosten zählen beispielsweise Fahrtkosten,
Homeoffice-Pauschale, Arbeitszimmer, Arbeitsmittel, Arbeitskleidung sowie
Bewerbungs- oder Fortbildungsausgaben. Wer keinen Berufsrechtsschutz besitzt,
kann im Fall eines Falles immer noch die immensen Kosten eines Rechtsstreits vor
dem Arbeitsgericht steuerlich absetzen, da auch diese in Zusammenhang mit dem
Arbeitsverhältnis stehen.
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OTS: Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.
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