Berlin (ots) - Nachdem der rheinland-pfälzische Landtagsabgeordnete Joachim
Paul, Kandidat für die Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen, vom lokalen
Wahlausschuss nicht zur Wahl zugelassen wurde, hatten die Verwaltungsgerichte
seinen dagegen gerichteten Eilantrag als unzulässig zurückgewiesen und ihn auf
Rechtsschutz nach der Wahl verwiesen. Hiergegen hat Paul nun das
Bundesverfassungsgericht sowie den Verfassungsgerichtshof in Koblenz angerufen,
um diese Rechtsschutzverweigerung zu beenden und den Bürgern in der zweitgrößten
Stadt in Rheinland-Pfalz doch noch eine allgemeine, demokratische Wahl zu
ermöglichen.
Stephan Brandner, stellvertretender Bundessprecher der Alternative für
Deutschland, begrüßt Pauls Vorgehen:
"Der Bundesvorstand der AfD begrüßt und unterstützt Joachim Paul auf seinem
juristischen Weg, eine Klärung herbeizuführen. Dass vor der Wahl ein unliebsamer
Kandidat durch ein mit Mitgliedern konkurrierender Parteien besetztes Gremium
vom Wahlzettel gestrichen wird und man dem Betroffenen dann noch jeden
Rechtsschutz vor der Wahl verweigert, ist kein Merkmal einer liberalen
Demokratie. Wir erwarten von den angerufenen Gerichten, dass sie sich nun
intensiv mit den vorgebrachten Argumenten auseinandersetzen und sorgsam
begründet in der Sache entscheiden - und sich nicht hinter vermeintlich formalen
Ausreden verstecken. Hier steht der Kern der Demokratie auf dem Spiel!"
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