München (ots) - Das Bayerische Kabinett hat heute wichtige Eckpunkte des
bayerischen Jagdgesetzes beschlossen. Die CSU-Fraktion hat sich in das Verfahren
intensiv eingebracht.
1. Der Waldpakt Bayern bleibt ein wichtiger Schulterschluss für die Zukunft
unserer Wälder. Mit dem bayerischen Weg des Schützens und Nutzens treiben wir
den klimaangepassten Waldumbau weiter voran. Mit uns wird es hier kein
Abweichen geben.
2. Die Eigenverantwortung der Grundbesitzer bei den Abschussregelungen für
Rehwild wird gestärkt. Unter Einbindung der Jägerschaft sollen waldbauliche
und jagdliche Ziele eigenverantwortlich und nachhaltig umgesetzt werden
können. Grundsatz bleibt der Abschussplan. Es wird aber die Möglichkeit
geschaffen, unter bestimmten Voraussetzungen künftig auf eine behördliche
Abschussplanung zu verzichten. Damit leisten wir einen wesentlichen Beitrag
zur Entbürokratisierung.
3. Der Schutzstatus des Wolfs wurde im Juli 2025 auf europäischer Ebene
abgesenkt. Er hat damit als "geschützte" Art denselben Schutzstatus wie der
Goldschakal. Wir treffen landesrechtlich die Vorbereitungen, um im Jagdrecht
für Wolf und Goldschakal eine nachhaltige, mit europäischen Vorgaben
vereinbare Bejagungsmöglichkeit zu eröffnen. Für deren Umsetzung bleiben
allerdings Änderungen auf Bundesebene im Naturschutzrecht zur Entnahme des
Wolfs und für ein Bestandsmanagement die zentrale Voraussetzung.
4. Wir ändern die Jagdzeiten beim Rehwild: Schmalrehe dürfen vom 16. April bis
15. Januar bejagt werden, Rehböcke ebenfalls vom 16. April bis 15. Oktober,
Kitze und Geißen vom 1. September bis 15. Januar.
Der Vorsitzende der CSU-Fraktion Klaus Holetschek betont: "Wir bringen ein
modernes, praxisnahes und ausgewogenes Jagdgesetz auf den Weg. Keine Interessen
werden einseitig bedient, sondern die Belange von Grundbesitz, Jägerschaft und
Gesellschaft ernst genommen, um breite Akzeptanz zu finden. Wir treffen
Regelungen mit Augenmaß und bleiben unseren zentralen Leitlinien treu: Mehr
Vertrauen und weniger Vorgaben, Entlastungen bei der Bürokratie, mehr
Eigenverantwortung und Kontrolle nur dort, wo es notwendig ist."
Der umweltpolitische Sprecher Alexander Flierl ergänzt:" Wolf und Goldschakal
führen zu erheblichen Schäden in der Landwirtschaft und gefährden die
Artenvielfalt. Deswegen ist deren Aufnahme ins bayerische Jagdrecht folgerichtig
und zeigt, dass wir es mit Entnahmen ernst meinen. Alles andere ginge zulasten
von Naturschutz und Rechtssicherheit. Wir appellieren nun auch an den Bund, den
Wolf ebenfalls zügig in das Bundesjagdrecht aufzunehmen und das Naturschutzrecht
anzupassen. Das müssen die nächsten Schritte sein."
Die agrarpolitische Sprecherin Petra Högl ergänzt: "Die Eigenverantwortung der
Grundbesitzer bei den Abschussregelungen für Rehwild wird gestärkt. Auch hier
untermauern wir die Eigenverantwortung: Die lokale Jagdgenossenschaft kann
waldbauliche und jagdliche Ziele eigenverantwortlich und nachhaltig umsetzen.
Das Forstliche Gutachten bleibt aber eine wichtige Grundlage zur Sicherstellung
einer nachhaltigen Waldverjüngung."
Ein wichtiger Aspekt für das neue Jagdgesetz sei auch eine schlanke Bürokratie,
betont Walter Nussel, Beauftragter der Staatsregierung für Bürokratieabbau: "Wir
haben die Eckpunkte in vielen Gesprächen mit den Verbänden abgestimmt. Die
geplanten Rechtsänderungen beinhalten mehr Eigenverantwortung für Grundbesitzer
und Jägerschaft, mehr Handlungsmöglichkeiten vor Ort, Bürokratieabbau sowie
staatliche Zurückhaltung. Die Ausarbeitung des konkreten Gesetzentwurfs zur
Änderung des bayerischen Jagdgesetzes sowie der entsprechenden Verordnungen wird
die CSU-Fraktion in diesem Sinne auch weiterhin eng begleiten."
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OTS: CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag
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