München (ots) - Boris Becker hat öffentlich behauptet, dass seine Ex-Frau Lilly
Becker Telefonate zwischen ihm und dem gemeinsamen Sohn, Amadeus, während seines
Gefängnisaufenthalts in London " untersagt " haben soll.
Diese Behauptung ist falsch. Das Gegenteil ist richtig. Lilly Becker hat den
Kontakt zwischen Vater und Sohn stets befürwortet und sogar eingefordert. Boris
Becker hat hingegen seinen Sohn vernachlässigt, indem er einen geschuldeten
Kindesunterhalt in mittlerweile erheblicher sechsstelliger Höhe, der vom Gericht
in London im Jahre 2018 festgesetzt wurde, nicht bezahlt hat.
Wir haben ihn deshalb aufgefordert,
- die falsche Behauptung (siehe oben) künftig zu unterlassen,
- Vorschläge für eine angemessene Ratenzahlung hinsichtlich des geschuldeten und
mehrfach angemahnten Unterhaltsbetrages zu machen.
Leider hat er auf das Angebot einer Ratenzahlung bislang noch nicht reagiert,
weshalb wir uns gezwungen sehen, die offene Unterhaltsforderung im Wege der
Zwangsvollstreckung einzuziehen.
Dr. Michael Scheele - Rechtsanwalt - Legal Alliance Rechtsanwalts GmbH
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