Berlin (ots) - Ganz gleich, wo er passiert, im Notfall ist eine schnelle Erste
Hilfe erforderlich. Am Arbeitsplatz kommt deshalb den betrieblichen
Ersthelfenden eine entscheidende Rolle zu: Im Ernstfall versorgen sie
Verletzungen wie Quetschungen oder Schnittwunden und können zum Beispiel durch
den Einsatz eines Defibrillators sogar Leben retten, noch bevor professionelle
Hilfe eintrifft.
Anlässlich des Tags der Ersten Hilfe am 13. September betonen
Berufsgenossenschaften, Unfallkassen und ihr Spitzenverband, die Deutsche
Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), die zentrale Bedeutung von gut
ausgebildeten Ersthelfenden in Unternehmen. Mehr als zwei Millionen von ihnen
werden über die Unfallversicherungsträger jährlich ausgebildet. Diese tragen
dafür auch die Kosten. "Indem wir Beschäftigte in Erster Hilfe schulen, bringen
wir das Wissen über lebensrettende Maßnahmen wie die Reanimation direkt in die
Betriebe - und damit auch in die Gesellschaft", sagt Dr. Isabella Marx, Leiterin
des DGUV-Fachbereichs Erste Hilfe.
Klare Regelungen je nach Betriebsgröße und Branche
Arbeitgebende in Deutschland sind gesetzlich verpflichtet, die Erste Hilfe im
Betrieb sicherzustellen. Dazu müssen sie geeignete Materialien und Einrichtungen
bereitstellen und Personen benennen, die im Notfall helfen können. Je nach
Betriebsgröße gelten dafür klare Vorgaben: Bei 2 bis 20 anwesenden Beschäftigten
muss mindestens eine ausgebildete Ersthelferin oder ein Ersthelfer verfügbar
sein. In größeren Betrieben ist ein bestimmter Prozentsatz vorgeschrieben -
abhängig von der jeweiligen Branche. Auch in Schulen und anderen Einrichtungen,
in denen Personen gesetzlich unfallversichert sind, muss die Erste Hilfe
sichergestellt sein.
Damit die Erste Hilfe im Betrieb funktioniert, braucht es Beschäftigte, die
bereit sind, Verantwortung zu übernehmen und sich als Ersthelfende ausbilden
lassen. Zwar sind Mitarbeitende grundsätzlich verpflichtet, bei der Organisation
der Ersten Hilfe mitzuwirken - doch Freiwilligkeit und Motivation sind
entscheidend. Dr. Isabella Marx: "Es kommt auf jeden und jede an. Alle
Beschäftigten, die sich freiwillig melden, sind ein Gewinn für die Sicherheit im
Betrieb."
Informationen zur Wiederbelebung
Im vergangenen Jahr erlitten rund 136.000 Menschen außerhalb eines Krankenhauses
einen Herz-Kreislauf-Stillstand, so eine Hochrechnung des Deutschen
Reanimationsregisters (https://www.dgai.de/aktuelles-patientinnen-projekte/press
emitteilungen/2410-aktuelle-daten-des-deutschen-reanimationsregisters-370-mensch
en-pro-tag-erlitten-2024-einen-ploetzlichen-herz-kreislauf-stillstand.html) .
Das Training der Herz-Lungen-Wiederbelebung ist auch ein Bestandteil des
Lehrgangs zur Ersten Hilfe, den betriebliche Ersthelfende durchlaufen müssen.
Bei einem Herzstillstand erhöhen Defibrillatoren die Überlebenschance der
betroffenen Person deutlich. Wie Ersthelfende einen Defibrillator richtig
einsetzen, wird in der DGUV Information "Automatisierte Defibrillation im Rahmen
der betrieblichen Ersten Hilfe" (https://publikationen.dguv.de/regelwerk/dguv-in
formationen/783/automatisierte-defibrillation-im-rahmen-der-betrieblichen-ersten
-hilfe?c=120) beschrieben. Weitere Informationen für Betriebe zum Einsatz von
Defibrillatoren gibt es auch in diesen FAQ
(https://www.dguv.de/fb-erstehilfe/faq/index.jsp) unter Punkt 11.
Pressekontakt:
Stefan Boltz
Pressesprecher
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften
und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand
Glinkastraße 40, 10117 Berlin
Tel.: +49 30 13001-1414
E-Mail: mailto:presse@dguv.de
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