Osnabrück (ots) - Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) kritisiert einen Gesetzentwurf
der Bundesregierung, der Pflegekräfte mit mehr Kompetenzen ausstatten soll.
Pflegekräfte in Deutschland sollen mehr medizinische Verantwortung übernehmen
und der Beruf dadurch attraktiver werden - das ist ein Ziel des "Gesetzes zur
Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege", das an diesem
Donnerstag im Bundestag beraten wird. Das DRK hält die Pläne für bei weitem
nicht ausreichend, da dieser Punkt nicht einmal zwei Prozent der Pflegekräfte
betreffe.
Die Ausgestaltung des Gesetzes führe dazu, "dass die tatsächliche
Leistungserbringung in der Praxis, wie die eigenverantwortliche Versorgung
chronischer Wunden, auf die Absolvierenden des primärqualifizierenden
Pflegestudiums beschränkt bleibt", sagte der DRK-Bereichsleiter Jugend und
Wohlfahrtspflege, Joß Steinke, der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (NOZ). Nur die
wenigsten Pflegekräfte hätten aber ein solches Studium absolviert. "Mehr als 98
Prozent der beruflich Pflegenden bleiben unberücksichtigt", kritisiert Steinke.
"Der überwiegende Teil der Pflegefachpersonen wird so von den Verbesserungen
durch das Gesetz ausgeschlossen."
Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass Pflegekräfte "in einem bestimmten
Rahmen eigenverantwortlich und weisungsfrei Leistungen erbringen, die bisher
Ärzten vorbehalten waren", heißt es vom Bundesgesundheitsministerium. Außerdem
sollen Dokumentationspflichten "auf das notwendige Maß begrenzt" werden.
Die Pflegeprofession leide "seit Jahren unter den defizitären Strukturen des
Gesundheits- und Pflegesystems", sagte der DRK-Bereichsleiter, habe aber "mehr
Vertrauen, Wertschätzung und Anerkennung für ihre Kompetenzen und ihr Engagement
verdient". Der Gesetzentwurf reihe sich indes "in die misslungenen Versuche zur
Erweiterung der Befugnisse von Pflegefachpersonen ein", sagte Steinke der
Zeitung weiter. "Die neue Bundesregierung wiederholt hier leider einen Fehler
der Ampelregierung, zumindest bisher."
Zudem sieht das DRK die Gefahr, dass das ebenfalls im Bundestag behandelte
"Pflegefachassistenzeinführungsgesetz" zu Mehrkosten für Pflegebedürftige führen
könnte. "Es ist erfreulich, dass den Einrichtungen die Ausbildungskosten
erstmalig finanziert werden", sagte Steinke. Problematisch sei aber, "dass die
von den Einrichtungen dann wiederum zu entrichtende Ausbildungsumlage an die
pflegebedürftigen Menschen weitergeleitet werden muss". Diese stünden ohnehin
oft vor großen finanziellen Herausforderungen: "Hier gilt es entsprechende
Entlastungsmechanismen zu schaffen."
Das Deutsche Rote Kreuz fordert vor diesem Hintergrund erneut eine Deckelung der
Eigenbeteiligung in der Pflege. Bei der geplanten Pflegereform müsse das DRK
"mit am Tisch sitzen": "Das ist keine Frage, die nur Bund und Länder betrifft."
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