Wien (ots) - Österreichischer Prozessfinanzierer finanziert die größte
Verbandsklage, die im deutschsprachigen Raum je eingebracht wurde. Das Verfahren
ist ein Präzedenzfall für ganz Europa.
Zusammen mit dem Verbraucherschutzverein (VSV) als Klägerin und der deutschen
Rechtsanwaltskanzlei Baumeister & Kollegen sowie der österreichischen Kanzlei
Salburg Rechtsanwälte hat Padronus als Prozessfinanzierer jeweils eine
Verbandsklage in Deutschland und Österreich gegen Meta Platforms Ireland Ltd.
eingereicht. Die Klagen richten sich gegen die weitreichende Überwachung der
Bevölkerung durch Meta, die nach Ansicht von Padronus und des VSV gegen
europäisches Datenschutzrecht verstößt.
"Meta weiß über uns weit mehr, als wir ahnen - von unseren Einkäufen über unsere
Medikamentensuche bis hin zu persönlichen Problemen. Möglich machen das die
sogenannten Business-Tools, die quer durchs Internet eingesetzt werden. So ist
der US-Konzern auf Drittseiten selbst dann dabei, wenn wir längst aus der
Plattform ausgeloggt sind oder unsere Browser-Einstellungen Datenschutz
versprechen. Das verstößt gegen die europäische Datenschutzgrundverordnung"
erklärt Richard Eibl, Geschäftsführer von Padronus.
Meta generiert Umsatz, indem es Unternehmen die Möglichkeit bietet, Anzeigen auf
Instagram und Facebook entgeltlich zu präsentieren. Welche Anzeige welchem
Nutzer präsentiert wird, hängt von den Interessen des Nutzers ab, die vom
Meta-Algorithmus zunächst aufgrund der Aktivitäten auf der Plattform und der
dort gepflegten sozialen Kontakte festgestellt wird. Darüber hinaus hat Meta
verschiedene Software wie beispielsweise den "Meta-Pixel" entwickelt, der auf
zahlreichen Dritt-Webseiten im Internet eingebettet ist, insbesondere auch auf
Seiten, die medizinische Hilfe bieten (z.B. apotheken.de, shop-apotheke.de,
docmorris.de, aerzte.de, helios-gesundheit.de, jameda.de), Dating- und
Erotikseiten (parship.de, amorelie.de, orion.de, love-scout24.de), Seiten von
Bordellen (paradise-graz.at), Seiten mit Inhalten aus der innersten Intimsphäre
(krebshilfe.de, tfp-fertility.com [Samenbank], nie-wieder-alkohol.de, nvve.nl
[Sterbehilfe in den Niederlanden], perfekte-brust.at, haltdergewalt.at
[Onlineberatung für häusliche Gewalt]). Die Meta-Software "Conversions API" wird
direkt auf den Servern der Webseiten eingebettet, sodass die Erfassung der Daten
nicht mehr auf dem Rechner des Nutzers stattfindet und auch vom technisch
versierten Nutzer nicht bemerkt oder abgeschaltet werden kann. Sie kann auch
nicht durch Nichtzulassen von Cookies, Nutzen des Inkognito-Modus oder eines VPN
umgangen werden.
Diese Tools werden durch Millionen von Unternehmen auf der ganzen Welt genutzt,
um Menschen zu erreichen, die ihre Produkte oder Dienstleistungen nutzen oder
sich dafür interessieren könnten und um die Effektivität ihrer Werbekampagnen zu
analysieren. "Die Verwendung dieser Technologien ist im Zeitalter des heutigen
Internet allgegenwärtig und integraler Bestandteil der alltäglichen
Internetnutzung. Jeder Nutzer ist dadurch für Meta zu jeder Zeit individuell
erkennbar, sobald er sich auf den Dritt-Webseiten bewegt, auch wenn er nicht auf
Facebook oder Instagram eingeloggt ist. Meta erfährt dadurch, welche Webseiten
und Unterwebseiten der Nutzer besucht hat, was er angeklickt, gesucht und
gekauft hat", führt Eibl aus, "Die Überwachung ist schlimmer, als George Orwell
in 1984 antizipiert hat, denn dem Protganisten in dem Werk ist der Umfang seiner
Überwachung zumindest bewusst." Zwar können Nutzer von Meta auf Instagram und
Facebook einstellen, dass die gesammelten Daten nicht für die Auslieferung von
personalisierter Werbung auf den sozialen Netzwerken verwendet werden sollen.
Die Daten selbst werden dennoch bereits vor Einholung der Einwilligung zu
Cookies auf Dritt-Webseiten an Meta übersandt. Die Daten sendet Meta wiederum
ausnahmslos weltweit in Drittstaaten, insbesondere in die USA. Dort wertet sie
die Daten in unbekanntem Maß aus, gibt sie an Dritte wie Dienstleister, externe
Forscher und Behörden weiter.
Zahlreiche Landgerichte in Deutschland (u.a. Berlin, Hamburg, München, Köln,
Düsseldorf, Stuttgart, Leipzig) sowie Kammern von über 70 weiteren Landgerichten
haben die illegale Überwachung durch Meta in über 700 aktuellen
Individualverfahren erstinstanzlich bestätigt. Die Urteile, welche von der hier
verfahrensführenden Kanzlei Baumeister & Kollegen erstritten wurden, sind nicht
rechtskräftig. Richard Eibl: "Die Landgerichte haben den Klägern dabei teilweise
immaterielle Schadenersätze in Höhe von bis zu ?5.000 zugesprochen. Wenn sich
nur jeder Zehnte der bis zu 50 Millionen allein in Deutschland Betroffenen der
Verbandsklage noch anschließt, geht es also um einen Streitwert von 25
Milliarden Euro. Es handelt sich um die größte Klage, die je im
deutschsprachigen Raum eingebracht wurde."
Dass Meta den Datenschutz seiner Nutzer nicht sonderlich ernst nimmt, haben
vergangene Ereignisse bereits gezeigt. So wurde der US-Konzern in der EU bereits
mehrfach wegen massiver Datenschutzverstöße sanktioniert: 1,2 Milliarden Euro
Strafe verhängte die irische Datenschutzbehörde 2023 für illegale
Datenübermittlungen in die USA, weitere 746 Millionen Euro fielen in Luxemburg
2021 wegen missbräuchlicher Nutzung von Nutzerdaten für Werbung an, und 2024
verhängte erneut die irische Datenschutzbehörde Bußgelder in Höhe von 251
Millionen Euro wegen einer gravierenden Sicherheitslücke. Im Juli 2025 startete
in den USA ein Prozess, in dem mehrere Meta-Manager wegen systematischer
Missachtung einer FTC-Datenschutzvereinbarung auf 8 Milliarden Dollar
Schadenersatz verklagt wurden. "Im vorliegenden Fall geht es um das
Geschäftsmodell von Meta als solches. Wenn wir gewinnen, muss Meta die
unerlaubte Spionage hierzulande und in Deutschland einstellen. Ich glaube, dass
dies ein historischer Moment ist, der als Stein des Anstoßes dafür dienen kann,
dass die umfassende und rechtswidrige Überwachung durch Big Tech langfristig
beendet wird", ordnet Richard Eibl das gegenständliche Verfahren ein.
Der Verbandsprozess für qualifizierte Einrichtungen wie dem
Verbraucherschutzverein ist ein in dieser Form neuartiges rechtliches
Instrument, das im Erfolgsfall dazu führt, dass der rechtswidrige Zustand von
der beklagten Partei beseitigt und ein daraus resultierender Schadenersatz an
Verbraucher, die sich der Sammelklage angeschlossen haben, ausgezahlt werden
muss. Das Prozesskostenrisiko trägt zur Gänze Padronus, nur im Erfolgsfall wird
eine Provision des erstrittenen Betrages fällig.
Der Prozess dürfte der aktuellen protektionistischen US-Regierung nicht
gefallen. Erst letzte Woche hat der US-Präsident der EU erneut mit neuen Zöllen
gedroht, nachdem die Kommission ein Bußgeld von 2,95 Milliarden Euro gegen den
US-Konzern Google verhängt hat. "Wir rechnen damit, dass Trump auch in unserem
Verfahren versuchen wird, seinen Einfluss geltend zu machen, damit Meta
ungeschoren davon kommt. Europäisches Datenschutzrecht ist jedoch nicht
verhandelbar und wir persönlich sind uns sicher, dass wir uns etwaigem Druck
nicht beugen werden", sagt Julius Richter, ebenfalls Geschäftsführer bei
Padronus.
Österreichische und deutsche Verbraucher können sich jetzt auf
http://meta-klage.de bzw. http://meta-klage.at anmelden und der Verbandsklage
ohne Kostenrisiko anschließen.
Pressekontakt:
Padronus (Molossus Kapital GmbH)
Richard Eibl, LL.M.
Telefon: 06642125081
E-Mail: mailto:richard.eibl@padronus.at
Website: https://www.padronus.at
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/168873/6115495
OTS: Prozessfinanzallianz GmbH
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