Straubing (ots) - Es gab in jeder Phase der Pandemie epidemiologische und
psychologische, aber auch juristische Argumente gegen einzelne Maßnahmen - von
den Schulschließungen und der FFP2-Maskenpflicht bis hin zu den 2G- und
3G-Regeln und den Ausgangssperren. (...) Dass die alten und vorerkrankten Bürger
in Heimen isoliert wurden, konnte man zu Beginn der Pandemie noch mit dem Recht
auf Unversehrtheit begründen. Doch auch mit Fortschreiten der Pandemie starben
Tausende Bürger alleine im Krankenhaus oder vegetierten isoliert in
Altersheimen, ihren Angehörigen wurde die Möglichkeit menschlicher Anteilnahme
geraubt. Damit wurde am Kern der in Artikel 1 des Grundgesetzes garantierten
Menschenwürde gekratzt.
Pressekontakt:
Straubinger Tagblatt
Ressort Politik/Wirtschaft/Vermischtes
Markus Peherstorfer
Telefon: 09421-940 4441
politik@straubinger-tagblatt.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/122668/6116782
OTS: Straubinger Tagblatt
|