Berlin (ots) -
- Mangelhafte Aufklärung und untaugliche Kompensationsprojekte: DUH reicht neue
Klagen gegen Condor, Continental, Cookware Company, WMF, Hoffmann und Vorwerk
ein
- Außerdem 28 neue Verfahren gegen weitere dreiste Fälle von Greenwashing durch
Unternehmen
- DUH fordert Bundesregierung auf, sich auf europäischer Ebene für
verpflichtende Vorab-Prüfung umweltbezogener Aussagen einzusetzen
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) startet eine Großaktion gegen irreführende,
verbrauchertäuschende und falsche Werbeversprechen über vermeintliche
Umweltvorteile von Produkten, Dienstleistungen und ganzen Unternehmen. Die
Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation hat an unterschiedlichen Landgerichten
insgesamt sechs Unterlassungsklagen eingereicht.
Diese richten sich gegen die Condor Flugdienst GmbH, die Flugreisen mit
"nachhaltiger Technologie" sowie einem CO2-Ausgleich bewirbt, die
Zukunftsversprechen des Autozulieferers Continental AG über "100 %
Klimaneutralität bis 2050", Werbungen für Bratpfannen von WMF und anderen
Herstellern mit dem längst gesetzlich vorgeschriebenen Umwelt-Standard
"PFOA-frei" und eine "nachhaltige" Fußmatte von Vorwerk, deren einziger Vorteil
es ist, bei 30 Grad Celsius waschbar zu sein.
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Anstatt Produkte oder das
Geschäftsmodell wirklich umwelt- und klimafreundlich zu gestalten, gehen
Unternehmen den Weg der Täuschung. Verbraucherinnen und Verbraucher werden in
den vorliegenden Fällen mit allgemeinen, falschen und selbstverständlichen
Werbeaussagen über angebliche Umweltvorteile in die Irre geführt. Wir gehen
dagegen rechtlich vor und haben bislang alle rechtskräftigen Verfahren gegen
Greenwashing gewonnen. Falsche Klimaneutralitätsversprechen, die sich auf
untaugliche Kompensation stützen, hat die EU auf unseren Druck hin sogar
gesetzlich verboten."
28 weitere Unternehmen hat die DUH dazu aufgefordert, ihre irreführende Werbung
zu unterlassen. Dabei geht es unter anderem um "regional" vermarktete Produkte
aus Spanien, "umweltfreundliches Erdgas" oder von Unternehmen an sich selbst
vergebene "Umweltsiegel".
Karoline Borwieck, die die DUH in den Verfahren vertritt: "Die Gerichte bis hoch
zum Bundesgerichtshof bekräftigen bei Umweltschutzwerbungen einen besonders
strengen Maßstab. Wir führen gezielt Verfahren gegen eklatante Fälle der
Irreführung - für mehr Transparenz und echten Verbraucher- und Umweltschutz."
In mittlerweile über 100 Verfahren ist die DUH erfolgreich gegen
verbrauchertäuschende Werbung vorgegangen - zuletzt vor wenigen Wochen gegen das
Greenwashing von Apple: Das Landgericht Frankfurt untersagte dem
Technologiekonzern, drei seiner Smartwatch-Modelle wie bisher als "CO2-neutrale
Produkte" zu vermarkten (Az. 3-06 O 8/24).
Agnes Sauter, Leiterin Ökologische Verbraucherberatung und Marktüberwachung der
DUH: "Der Markt wird mit Irreführungen überschwemmt und Unternehmen suchen immer
neue Schlupflöcher. Wir halten mit unseren Klagen und neuen Verfahren dagegen.
Wir fordern eine Vorab-Überprüfung von umweltbezogenen Werbeaussagen. Die
Bundesregierung muss sich dafür einsetzen, dass die gerade auf Eis liegenden
Verhandlungen zur Green Claims Directive, in der genau das vorgesehen ist, zügig
abgeschlossen werden."
Link:
Liste mit den neuen Verfahren: https://l.duh.de/250915c
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH
0171 3649170, mailto:resch@duh.de
Agnes Sauter, Leiterin Ökologische Verbraucherberatung und Marktüberwachung DUH
0175 5724833, mailto:sauter@duh.de
Dr. Karoline Borwieck, Geulen & Klinger Rechtsanwälte
mailto:borwieck@geulen.com
DUH-Newsroom:
030 2400867-20, mailto:presse@duh.de
http://www.duh.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/22521/6117617
OTS: Deutsche Umwelthilfe e.V.
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