Coburg (ots) - Wildunfall: Wo Hirsch und Co. die Straße queren
- An Feldern und Waldstücken Geschwindigkeit anpassen
- Nach Unfall richtig handeln
Im Herbst werden die Tage kürzer und es dämmert früher. Gerade in der Dämmerung
passieren viele Wildunfälle. Damit steigt die Unfallgefahr auf Straßen, die an
Wäldern oder Feldern vorbeiführen. Autofahrer müssen hier immer damit rechnen,
dass Wildtiere die Straße queren. Mit vorausschauender Fahrweise lassen sich
Unfälle häufig vermeiden. Konkret heißt das, die Straßenränder im Auge behalten
und immer bremsbereit sein. Oft taucht das Wild in kurzen Entfernungen und nicht
einzeln, sondern in Rudeln auf. Schnellfahrer haben keine Chance zu bremsen.
Wichtig ist auch, sofort abzublenden und zu hupen.
Was tun, wenn der Unfall trotzdem passiert? Die HUK-COBURG rät: Sofort die
Warnblinkanlage anschalten, Warnweste anziehen, die Unfallstelle mit einem
Warndreieck sichern und die Polizei verständigen. - In den meisten Bundesländern
ist der Anruf ohnehin obligatorisch. - Die Beamten informieren den Jagdpächter,
nehmen den Unfall auf und erstellen eine Bescheinigung über den Wildunfall.
Letztere braucht der Versicherer, sobald der Schaden die 1.000 Euro-Grenze
übersteigt und das ist eher die Regel als die Ausnahme. Nach den Erfahrungen der
HUK-COBURG kostet ein Wildschaden durchschnittlich 3.600 Euro.
Wildschäden: Welche Versicherung greift
Das Risiko eines Wildunfalls ist hoch: Pro Jahr kommt es laut Forstliche
Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg deutschlandweit zu 250.000
unliebsamen Begegnungen zwischen Auto und Wild. Für Schäden, die durch eine
Karambolage mit Tieren jeglicher Art entstehen, ist die Teilkasko-Versicherung
zuständig. Wichtig für Versicherte mit einer Vollkasko-Versicherung: Zwar
beinhaltet die immer eine Teilkasko-Versicherung, jedoch wirkt sich ein hier
entstandener Wildschaden nicht auf den Schadenfreiheitsrabatt der Vollkasko aus.
Oft kollidiert ein Fahrzeug aber gar nicht direkt mit dem Tier, sondern der
Autofahrer erschreckt und verreißt das Lenkrad. Ein anderes Unfallszenario: Der
Autofahrer weicht bewusst aus, um nachweislich einen größeren Schaden zu
vermeiden. Auch in solchen Fällen zahlt die Teilkasko-
Versicherung. Gemäß der aktuellen Rechtsprechung muss der Fahrer dafür aber
schon den Zusammenprall mit Wildschwein, Reh oder Hirsch vermieden haben.
Ebenfalls wichtig: Er muss einen Zeugen benennen können.
Wer für Hase und Co. ausweicht, steht aber auch nicht ohne Versicherungsschutz
da, vorausgesetzt er hat eine Vollkasko-Versicherung. Sie übernimmt
normalerweise die Schäden, die durch ein derartiges Ausweichmanöver entstehen.
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