Schleswig (ots) - Die temperaturabhängige Abschaltung der Abgasreinigung bei
Diesel-Pkw ist unzulässig - das haben das Verwaltungsgericht Schleswig und der
Europäische Gerichtshof bestätigt. Nun verhandelt das Oberverwaltungsgericht
(OVG) Schleswig in nächster Instanz das Musterverfahren der Deutschen
Umwelthilfe (DUH) gegen die amtliche Zulassung eines VW Golf der Abgasstufe Euro
5 mit dem EA189-Motor, der eine solche Abschalteinrichtung hat (3A 113/18).
Das Verfahren könnte Rückrufe und Nachrüstungen für bis zu 7,8 Millionen
Diesel-Pkw bedeuten. So viele vom Dieselskandal betroffene Autos sind nach
Schätzungen der DUH noch auf deutschen Straßen unterwegs. Basierend auf dem
Musterverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das
Kraftfahrt-Bundesamt, führt die DUH weitere Verfahren gegen Diesel-Fahrzeuge
verschiedener Hersteller der Abgasstufen Euro 5 bis Euro 6c. Ein amtlicher
Rückruf der manipulierten Diesel-Pkw zur Nachrüstung oder Stilllegung der
Fahrzeuge mit Entschädigung der Halterinnen und Halter, ist aus Sicht der DUH
zwingend notwendig.
Die Verhandlung ist öffentlich. Jürgen Resch, DUH-Bundesgeschäftsführer, steht
vor den Verhandlungen jeweils ab 9 Uhr vor Ort für Interviews zur Verfügung, im
Anschluss an die Verhandlung auch gemeinsam mit Rechtsanwalt Remo Klinger. Für
Interviews und Rückfragen wenden Sie sich gern jederzeit an den DUH-Newsroom.
Teilnehmende:
- Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH
- Prof. Dr. Remo Klinger, Kanzlei Geulen & Klinger
Kontakt vor Ort:
Matthias Walter, Pressesprecher DUH: 0151 26749133
Datum:
Mittwoch, 24. September 2025 um 10 Uhr (Start der Verhandlung)
und Donnerstag, 25. September 2025 um 10 Uhr (Start der Verhandlung)
Ort:
Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht, Saal 6
Brockdorff-Rantzau-Straße 13, 24837 Schleswig
Pressekontakt:
DUH-Newsroom:
030 2400867-20, mailto:presse@duh.de
http://www.duh.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/22521/6119619
OTS: Deutsche Umwelthilfe e.V.
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