Kleve (ots) - Ob in Großstädten oder touristisch attraktiven Regionen - der
Wunsch nach flexibler und gewinnbringender Immobiliennutzung wird immer größer.
Die Kurzzeitvermietung bietet hierbei reizvolle Chancen, birgt aber auch
rechtliche Risiken und kann ohne die richtige Planung schnell zur
Herausforderung werden. Was also sollten Eigentümer und Investoren beachten, um
etwaige Probleme von Beginn an zu vermeiden?
Während Reisende händeringend nach Unterkünften suchen, wollen sich immer mehr
Immobilieneigentümer den wachsenden Bedarf durch lukrative
Kurzzeitvermietungsmodelle zunutze machen - blicken dabei aber auch verunsichert
auf die Zweckentfremdungssatzung. Besonders durchsichtig ist der rechtliche
Rahmen dabei nicht, vielmehr dominieren Gerüchte und Halbwahrheiten die
Diskussion. Aus Sorge vor Bußgeldern lassen einige Eigentümer ihre Wohnungen
trotz aller Ambitionen sogar lieber leer stehen, statt sie rentabel zu
vermieten. Schließlich geht es am Ende um mehr als nur Einnahmen: Wer den
Überblick verliert, riskiert nicht selten rechtliche Konflikte und erhebliche
finanzielle Schäden. "Hohe Bußgelder von bis zu 50.000 Euro oder die Stilllegung
ganzer Immobilien sind keine Seltenheit", verrät Calvin Crustewitz von der Sali
Gruppe.
"Das spricht allerdings längst nicht gegen die Kurzzeitvermietung an sich. Im
Gegenteil: Wer sich professionell unterstützen lässt, kann die Regeln nicht nur
problemlos einhalten, sondern sie sogar zum eigenen Vorteil nutzen - und von
einem der spannendsten Geschäftsmodelle unserer Zeit profitieren", ergänzt
Johannes Leutgeb, Gründer der GoLet GmbH. Der Spezialist für Nutzungsänderungen
begleitet Vermieter seit mehr als zwölf Jahren durch den juristischen Dschungel.
Als Teil der Sali Gruppe entwickelt er hierfür Lösungen, die Eigentümern und
Investoren größtmögliche Planungssicherheit verschaffen. Gemeinsam mit Simon
Reintjes und Calvin Crustewitz setzt er dabei auf ein strukturiertes Vorgehen:
von der Prüfung lokaler Satzungen über die professionelle Beantragung von
Nutzungsänderungen bis hin zu klaren Leitlinien für den sicheren Betrieb. Worauf
es in Bezug auf Zweckentfremdungsregelungen besonders ankommt, erfahren Sie
hier.
Bedeutung der Zweckentfremdungssatzung im Kontext der Kurzzeitvermietung: Was
steckt dahinter?
"Um nicht nur das Potenzial der Kurzzeitvermietung vollständig ausschöpfen,
sondern vor allem spätere Schwierigkeiten vermeiden zu können, ist es
entscheidend, sich frühzeitig mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen
auseinanderzusetzen", betont Simon Reintjes. Wichtig dabei: Städte erlassen
vermehrt Zweckentfremdungsverbote, die eine Umnutzung ohne Genehmigung
untersagen.
Entsprechende Zweckentfremdungssatzungen regulieren insbesondere in
Ballungsräumen die Umnutzung von Wohnraum, um den Mietwohnungsmarkt zu schützen.
Zu diesem Zweck verbieten sie oft das Umwidmen von langfristig vermietetem
Wohnraum in touristische Kurzzeitvermietungen ohne behördliche Genehmigung. Zur
Überraschung vieler Eigentümer und Investoren gilt das auch dann, wenn an der
Immobilie baulich nichts verändert wurde. Umso wichtiger ist es, sich
ausreichend mit derartigen Regelungen auseinanderzusetzen, um Bußgelder und
existenzbedrohende Maßnahmen zu vermeiden.
Von vermeintlicher Einschränkung zum entscheidenden Wettbewerbsvorteil: So wird
die Nutzungsänderung zum Gamechanger
Was für viele Eigentümer und Investoren zunächst beängstigend klingt, kann in
der Praxis tatsächlich zur wahren Gelddruckmaschine werden - richtige Umsetzung
vorausgesetzt. Denn letztendlich gilt: Während sich Zweckentfremdungsverbote wie
ein Lauffeuer ausbreiten, bleiben eine Menge eingeschüchterte oder überforderte
Anbieter auf der Strecke. Wer sich den rechtlichen Herausforderungen hingegen
rechtzeitig stellt, findet sich auf einem Markt voller Chancen wieder: knappes
Angebot, enorme Nachfrage, rasant steigende Preise.
"Wie das möglich wird? Durch eine fachmännisch umgesetzte Nutzungsänderung: Sie
bezeichnet schlicht die offizielle Umwidmung eines Gebäudes oder Gebäudeteils in
eine neue Nutzungsart", verrät Johannes Leutgeb. Im Fall der Kurzzeitvermietung
bedeutet das meist die Änderung der bisherigen langfristigen privaten
Wohnnutzung hin zu einer gewerblichen beziehungsweise touristischen Nutzung.
Eine solche Änderung verlangt in fast allen Fällen einen Bauantrag und die
Zustimmung der zuständigen Behörden. Der dazugehörige Prozess ist komplex und
variiert je nach Bundesland und Kommune, weshalb professionelle Unterstützung
wie die der GoLet GmbH unverzichtbar ist.
Der digitale Service der GoLet GmbH sorgt dabei für einen schlanken Ablauf: Nach
der unkomplizierten Projekt-Eingabe werden individuell zugeschnittene Angebote
erstellt, anschließend übernimmt ein spezialisiertes Expertenteam die komplette
Antragsbearbeitung. So kann der Bauantrag schnell und mit hoher Erfolgsquote
eingereicht werden. Dieser Service erspart Eigentümern erheblichen
bürokratischen Aufwand, vermeidet empfindliche Fehler und sorgt für
Rechtssicherheit bei der späteren Vermietung der Ferienwohnungen.
Systemlösungen der Sali Gruppe als ergänzender Erfolgsfaktor in der
Kurzzeitvermietung
Und damit nicht genug: Die Sali Gruppe bietet darüber hinaus ein ganzheitliches
System, das weit über die Nutzungsänderung hinausgeht. Für Immobilienbesitzer
existiert mit diesem "Rundum-sorglos-Paket" eine Lösung, die alle Prozesse
abdeckt - von der rechtlichen Absicherung über die Ausstattung bis hin zum
täglichen Betrieb. Denn allein die Genehmigung reicht nicht aus. Hochwertige,
möblierte Ausstattung mit cleverer Logistik, bundesweite Wäscheservices
inklusive Gastgeschenken, professioneller telefonischer Support sowie modernste
Automatisierungstechnologien sind unabdingbar für eine rentable und stressfreie
Kurzzeitvermietung.
Leasingmodelle für Einrichtungsgegenstände helfen, die Liquidität zu schonen,
während Trainingsprogramme von Sali Consulting dafür sorgen, dass Kunden ihr
Geschäft systematisch aufbauen und skalieren können. "Viele unserer Kunden
können innerhalb kurzer Zeit von einem Zimmer auf ein nachhaltiges Portfolio mit
Dutzenden Ferienwohnungen wachsen - das bestätigt uns jeden Tag: Unser System
funktioniert", berichtet Calvin Crustewitz.
Fazit
Kurzzeitvermietung bietet mehr denn je eine attraktive Möglichkeit, Immobilien
profitabel und flexibel zu nutzen. Die rechtlichen Anforderungen, insbesondere
im Hinblick auf Zweckentfremdungssatzungen und Nutzungsänderungen, dürfen dabei
zwar nicht unterschätzt werden. Mit der Unterstützung erfahrener Partner wie der
Sali Gruppe und der GoLet GmbH lassen sich diese Hürden aber sicher überwinden.
Das System der Sali Gruppe unterstützt Eigentümer und Immobilienmanager
umfassend von der Genehmigung bis zur operativen Umsetzung, sodass der Aufbau
und die Skalierung eines erfolgreichen Kurzzeitvermietungs-Geschäfts möglich
wird.
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erfolgreiches Business aufbauen? Dann melden Sie sich jetzt bei den Experten der
Sali Gruppe (https://saliconsulting.com/) und buchen Sie ein unverbindliches
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Pressekontakt:
Sali Consulting GmbH
Vertreten durch: Calvin Crustewitz und Simon Reintjes
mailto:verwaltung@sali-homes.com
https://saliconsulting.com/
Ruben Schäfer
E-Mail: mailto:redaktion@dcfverlag.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/180902/6121305
OTS: Sali Consulting GmbH
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