Hamburg (ots) - Impulspapier: Fokus sollte auf ambulanter Versorgung mit
Übernachtungsmöglichkeit liegen
In einem gemeinsamen Impulspapier fordern drei Krankenhausträger, der DEKV und
die AOK Nachbesserungen bei den gesetzlichen Regelungen für die sogenannten
"Sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen". Als neuer Kliniktyp sollen
sie an der Schnittstelle zwischen stationärer und ambulanter Versorgung im Zuge
der Krankenhausreform eingeführt werden. Der Fokus dieser Häuser sollte stärker
auf der ambulanten Versorgung mit Übernachtungsmöglichkeit statt auf der
stationären Behandlung liegen, fordern die Asklepios Kliniken, die Sana
Kliniken, der Deutsche Evangelische Krankenhausverband e.V. (DEKV), die
Thüringen-Kliniken und der AOK-Bundesverband in dem gemeinsamen Papier.
Statt die Sektorenübergreifenden Versorger zur Erbringung bestimmter
akutstationärer Leistungen zu verpflichten, sollte der Leistungsumfang dieser
Kliniken je nach regionalem Bedarf von den Planungsbehörden der Länder im
Einvernehmen mit den Krankenhausträgern und den Landesverbänden der
Krankenkassen festgelegt werden. Wichtig seien dabei insbesondere Elemente zur
stärkeren Ambulantisierung wie die ursprünglich im Referentenentwurf des
Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) vorgesehene
medizinisch-pflegerische Versorgung, betonen die beteiligten Partner. Auch die
Ermächtigung zu hausärztlicher und fachärztlicher Versorgung gemäß § 116a SGB V
müsse dabei berücksichtigt werden, heißt es in dem gemeinsamen Impulspapier. Die
Verpflichtung zur Erbringung akutstationärer Leistungen in § 115g SGB V, die mit
dem Gesetz zur Krankenhausreform eingeführt worden ist, solle im Gegenzug
entfallen.
Partner fordern verlässliche Finanzierungsbasis
Die Initiatoren formulieren in dem Impulspapier außerdem ihre Vorstellungen für
die Vergütung. Es brauche eine "verlässliche Finanzierungsbasis".
Effizienzgewinne durch Kostensenkung in der akutstationären Versorgung dürften
nicht mit Ausgabensteigerungen bei den Versicherten einhergehen. Die Kosten für
den Umbau von Kliniken zu Sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen
sollten vollständig aus dem Transformationsfonds bezahlt werden.
Wenn in den neuartigen Versorgern ärztliche Leistungen erbracht werden, sollten
laut Impulspapier ambulante ärztliche Leistungennach dem Erweiterten
Bewertungsmaßstab (EBM) und stationäre Leistungen nach dem DRG-System vergütet
werden. Für medizinisch-pflegerische Leistungen, die den Kernbereich der
Sektorübergreifenden Versorgungseinrichtungen bilden sollen, sollte ein
Tagessatz verhandelt und zeitnah eine Kalkulation eingeführt werden.
Konsequente Ambulantisierung kann Bettenauslastung verbessern
Die Initiatoren des Impulspapiers sehen bei einer sinnvollen gesetzlichen
Ausgestaltung in den sektorübergreifenden Versorgern große Potenziale für eine
ambulant-stationäre Transformation: Sie könnten einen signifikanten Beitrag zur
dringend notwendigen Einführung niedrigschwelliger Angebote an der Schnittstelle
zwischen stationärer und ambulanter Versorgung leisten. Die konsequente
Ambulantisierung könne auch dazu beitragen, die Bettenauslastung wieder zu
verbessern und von heute etwa 70 Prozent auf 80 bis 85 Prozent zu steigern.
Effizienzgewinne könnten zur Stabilisierung oder gar Senkung der
Versichertenbeiträge genutzt werden.
Neue Perspektiven für Krankenhäuser unter wirtschaftlichem Druck
Über die Hälfte der Krankenhäuser in Deutschland verfügten über weniger als 200
Betten, betonen die drei Klinikträger, der DEKV und der AOK-Bundesverband. Diese
kleineren Kliniken stünden aufgrund von Personalmangel und geringer Auslastung
unter einem dauerhaften wirtschaftlichen Druck und könnten als
Sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen eine neue Perspektive bekommen.
Zur Identifikation geeigneter Kliniken brauche es objektive Kriterien wie die
Betriebsgröße und die Breite des Behandlungsspektrums. Fachkliniken zählen nicht
dazu und sind von der Auswahl ausgeschlossen. Perspektivisch brauche es zudem
eine sektorenübergreifende Planung durch ein erweitertes Gremium, heißt es in
dem Impulspapier. Hierzu seien die relevanten Akteure einzubinden und auf
Landesebene sogenannte 3+1-Gremien aus Kassenärztlicher Vereinigung,
Landeskrankenhausgesellschaft und Krankenkassen unter Vorsitz der jeweils
zuständigen Landesbehörde einzurichten.
Das Impulspapier zum Download:
https://www.aok.de/pp/bv/pm/impulspapier-sektorenuebergreifende-versorgung
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E-Mail: mailto:henning.stegmayer@sana.de
Deutscher Evangelischer Krankenhausverband e.V. (DEVK)
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Tel. 030 80 19 86-12
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Thüringen-Kliniken
Stephan Breidt, Juliane Ilg
Tel. 03671 54-1335; 03671 54-1336
E-Mail: mailto:sbreidt@thueringen-kliniken.de ;
mailto:jilg@thueringen-kliniken.de
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