München (ots) - Am 08.08.2025 hat Lilly Becker beim LG Berlin Klage gegen den
Springer Verlag und gegen die BILD-Unterhaltungschefin, Tanja May , eingereicht
(Az.: 27 O 295/25). Es geht um EUR 200.000,00. Grund: Tanja May hatte mit Lilly
Becker am 27.06.2023 einen Vertrag über die Veröffentlichung von Fotos
geschlossen. Darin hieß es u.a., dass " eine Veröffentlichung von "angefertigten
Fotos von Lilly Becker... ohne eine abschließende Freigabe von Lilly Becker... "
nicht vorgenommen werden darf. Ferner hieß es, " Im Falle des Verstoßes gegen
diese Vereinbarung durch Springer oder durch Tanja May verpflichten sich Tanja
May und Springer zur Zahlung einer Vertragsstrafe i.H.v. EUR 100.000,00 an Lilly
Becker ".
Gegen diese Verpflichtung hat die Unterhaltungschefin Tanja May insgesamt
(mindestens) 8-mal verstoßen, sodass eine Vertragsstrafe i.H.v. EUR 800.000,00
zu zahlen ist. Ein Teilbetrag i.H.v. EUR 200.000,00 wurde (s.o.) eingeklagt.
Tanja May hat den Vertrag für sich und zugleich für den Springer Verlag
unterschrieben. Springer Verlag und May lehnen eine Zahlung mit der Begründung
ab, dass Tanja May angeblich keine Vertretungsmacht für den Springer Verlag
hatte, den Vertrag also nicht unterschreiben durfte. Eine abstruse Behauptung,
die wohl der Verlegenheit geschuldet ist, angesichts einer (mindestens)
8-maligen Vertragsverletzung. Man kann angesichts dieser Verteidigungsstrategie
den prominenten Zeitgenossen nur empfehlen, sich auf angeblich verbindliche
Zusagen oder Vereinbarungen von bzw. mit Tanja May nicht zu verlassen.
Was das alles mit der Pfändung von Lilly Becker beim Oktoberfest zu tun hat?
Sehr viel. Diese Aktion, initiiert von Tanja May, war schlicht und einfach eine
Retourkutsche. Sie war unangemessen und diente lediglich dem Ziel, zum
wiederholten Mal das Ansehen von Lilly Becker zu beschädigen.
Was ist passiert, dass es zu dieser Pfändung kam?
Die Erklärung bzw. Antwort hierauf haben wir soeben auf unserer Homepage (https:
//www.legalalliance.com/wp-content/uploads/2025/09/Pressemitteilung_210925.pdf)
veröffentlicht.
Dr. Michael Scheele - Rechtsanwalt - Legal Alliance Rechtsanwalts GmbH
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