Berlin (ots) - Bis heute Abend sind die Bundesministerien gesetzlich
verpflichtet, Maßnahmen für das Klimaschutzprogramm der Bundesregierung
vorzulegen. Das Programm muss die Einhaltung der Klimaziele bis 2030 und 2040
sicherstellen. Dass schon das aktuelle Klimaschutzprogramm unzureichend ist und
nachgebessert werden muss, hatte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
2024 nach einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) entschieden. Um die laut
Projektionsbericht bestehende Klimalücke von mehr als 500 Millionen Tonnen CO2
bis 2040 zu schließen, fordert die DUH unter anderem ein Tempolimit von 100 km/h
auf Autobahnen, 80 auf Landstraßen und 30 innerorts, eine Sanierungsoffensive
sowie die verbindliche Wiedervernässung von 50.000 Hektar Moor pro Jahr, eine
klimaschutzorientierte Nutzung der Wälder und mehr Bäume und Sträucher auf
landwirtschaftlichen Flächen.
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Alleine im Verkehr werden bis 2040
mehr als 300 Millionen Tonnen CO2 zu viel ausgestoßen. Verkehrsminister Patrick
Schnieder steht gesetzlich in der Pflicht, diese Lücke zu schließen und
effektive Klimaschutzmaßnahmen vorzulegen. Dazu gehören ein Tempolimit, die
Abschaffung klimaschädlicher Subventionen und der Ausstieg aus dem
Verbrennungsmotor. Dass sich die Bundesregierung in der aktuellen Lage auf einen
Flirt mit der Autoindustrie einlässt und auf EU-Ebene in Aussicht stellt, das
Verbrenner-Aus aufzuweichen, ist absurd. Wenn die Bundesregierung kein
ausreichendes Klimaschutzprogramm vorlegt, werden wir es mit unserer anhängigen
Klimaklage vor dem Bundesverwaltungsgericht erzwingen."
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Wir haben 2024 ein
rechtskräftiges Urteil errungen für mehr Klimaschutz in den Sektoren
Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft. Wir brauchen die
natürlichen Senken für unvermeidbare Restemissionen und gleichzeitig schaffen
wir mit ihnen einen Mehrwert für Klimaanpassung und Artenschutz. Das
Klimaschutzprogramm muss den überfälligen langfristigen Transformationspfad für
Moor, Grünland und Wald aufzeigen, um Planungssicherheit zu schaffen. Das
bedeutet nicht nur die Förderung von Bewirtschaftungsumstellungen, sondern auch
verbindliche Vorgaben für ausreichend Klimaschutz bei der Bewirtschaftung von
Wald, Moor und Auen."
Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH: "Der Gebäudesektor ist seit
Jahren Sorgenkind beim Klimaschutz, mit dem 'Bau-Turbo' verschärft Bauministerin
Hubertz die Situation zusätzlich. Denn mit dieser Regelung wird Neubau auf der
grünen Wiese ohne ausreichende Umweltverträglichkeitsprüfung weiter angekurbelt.
Damit regiert die Bauministerin ganz konkret an den Problemen der Menschen in
Deutschland vorbei, denn der 'Bau-Turbo' bringt weder bezahlbare noch
klimazielkompatible Gebäude und Wohnungen. Stattdessen muss sich die
Bauministerin für das Bauen im Bestand einsetzen - statt eines 'Bau-Turbos'
brauchen wir den 'Umbau-Turbo'. Die Ministerin muss so schnell wie möglich eine
Sanierungsoffensive der energetisch schlechtesten Gebäude auf den Weg bringen.
Wir werden die Vorschläge aller Ministerien für das Klimaschutzprogramm genau
prüfen und notfalls gerichtlich sicherstellen, dass durch sie die
Jahresemissionsmengen einhalten werden."
Hintergrund:
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hatte die Bundesregierung nach
einer Klage der DUH zu Nachbesserungen des Klimaschutzprogramms verpflichtet.
Gegen das Urteil in den Sektoren Energiewirtschaft, Industrie, Gebäude, Verkehr,
Abfallwirtschaft und Sonstiges hat die Bundesregierung Revision eingelegt, für
den Landnutzungssektor ist das Urteil rechtskräftig. Eine Verhandlung der
Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht erwartet die DUH 2026.
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, mailto:resch@duh.de
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
0160 90354509, mailto:mueller-kraenner@duh.de
Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin
0170 7686923, mailto:metz@duh.de
DUH-Newsroom:
030 2400867-20, mailto:presse@duh.de
http://www.duh.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/22521/6124524
OTS: Deutsche Umwelthilfe e.V.
|