Halle (ots) - Die Entschädigung für Landtagsabgeordnete in Sachsen-Anhalt ist in
den vergangenen Jahren drastisch gestiegen. 2015 lagen die Diäten noch bei
5.975,74 Euro im Monat, aktuell sind es 8.736,66 Euro. Das ist ein Anstieg um
2.760,92 Euro und entspricht einem Plus von 46 Prozent. Das berichtet die in
Halle erscheinende Mitteldeutsche Zeitung (Montagausgabe) mit Verweis auf einen
Brief des Landesrechnungshofes an Landtagspräsident Gunnar Schellenberger (CDU).
Damit haben die Abgeordneten eine deutlichere Gehaltssteigerung erhalten als
vergleichbare Berufsgruppen im öffentlichen Dienst - und die Grundentschädigung
liegt auch mehr als 1.000 Euro höher als in anderen ostdeutschen Landtagen.
Seit 2016 werden die Diäten nach einem Indexmodell erhöht, dafür ist der
Nominallohnindex entscheidend. Der Landesrechnungshof weist den Landtag in einem
aktuellen Schreiben an Parlamentspräsident Gunnar Schellenberger (CDU) nun
darauf hin, "dass die Steigerungsraten nach den Veränderungen des
Nominallohnindex Sachsen-Anhalt seit 2016 grundsätzlich höher sind als die
Veränderungen des Nominallohnindex der Bundesrepublik Deutschland". Auch liege
der Anstieg über den Steigerungen bei Landesbeamten und Angestellten des Landes.
So liege die Abgeordnetendiät derzeit gut 894 Euro über der Endstufe eines
Richtergehaltes der Besoldungsgruppe R1. Diese Stufe war ursprünglich die
Orientierungsmarke bei der Festlegung der Diätenhöhe. "Wenn die Anpassungen der
Abgeordnetenentschädigung ab 2016 anhand anderer geeigneter Indizes erfolgt
wäre, so würde die derzeitige Abgeordnetendiät um bis zu 1.191,72 Euro geringer
ausfallen", heißt es in dem Schreiben des Rechnungshofes.Die insgesamt 97
sachsen-anhaltischen Landtagsabgeordneten erhalten auch deutlich mehr Geld als
ihre Kollegen in den Nachbarländern. In Sachsen beträgt die Grundentschädigung
7.315,70 Euro und in Thüringen 7.384 Euro.
"Die Feststellung des Landesrechnungshofes, die Höhe der
Abgeordnetenentschädigung wäre eine andere, hätte der Gesetzgeber für deren
jährliche Anpassungen einen anderen Bezugsindex gewählt, ist unbestreitbar
richtig", räumte ein Parlamentssprecher gegenüber der Zeitung ein. Es bleibe
abzuwarten, ob der Landtag das Abgeordnetengesetz überarbeitet. "Das Schreiben
des Landesrechnungshofes wird derzeit geprüft. Eine Antwort des
Landtagspräsidenten befindet sich in Vorbereitung", sagte Vizepräsidentin
Anne-Marie Keding (CDU) dem Blatt.
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