Berlin (ots) - Ein Mitglied eines Verwaltungsbeirats war der Meinung,
Fortbildungsbedarf zu haben und meldete sich deswegen für 299 Euro zu einem
zweitägigen Seminar in einer anderen Stadt an. Inklusive Fahrt- und
Übernachtungskosten kamen 440 Euro zusammen, die er von der
Eigentümergemeinschaft erstattet haben wollte. Doch die Gemeinschaft beschloss,
dem nicht nachzukommen. Der entscheidende Streitpunkt zwischen Beirat und den
anderen Eigentümern war, ob die Fortbildung zuvor hätte genehmigt werden müssen.
Genau das bejahte die Rechtsprechung nach Information des Infodienstes Recht und
Steuern der LBS. Die 440 Euro müssten dem Betroffenen nicht erstattet werden,
weil er sich im Vorfeld nicht mit der Verwaltung abgesprochen habe.
(Amtsgericht München, Aktenzeichen 1294 C 20147/21)
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