Berlin (ots) - Wird eine zur Wohnnutzung gedachte Immobilie teilversteigert,
kann die zuständige Behörde trotzdem ein Wohnnutzungsgebot erlassen. So
entschied es nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die
Fachgerichtsbarkeit.
(Oberverwaltungsgericht Hamburg, Aktenzeichen 4 Bs 140/23)
Der Fall: Die Behörden wiesen einen Hauseigentümer an, seine leerstehende
Immobilie Wohnzwecken zuzuführen. Bis zur Trennung hatte er gemeinsam mit seiner
Familie in dem Objekt gelebt. Nun lief im Zuge der ehelichen
Auseinandersetzungen ein Teilversteigerungsverfahren. Darauf wies der Ehemann
hin und argumentierte, wegen dieses Verfahrens könne er das Haus nicht
vermieten. Zudem hänge er auch emotional sehr stark an dieser Immobilie.
Das Urteil: Die beiden angeführten Gründe überzeugten die Richter nicht. So sei
die emotionale Bindung in dem Zusammenhang schlicht unerheblich. Und angesichts
des Teilversteigerungsverfahrens könne eine Vermietung zwar sehr schwierig sein,
es scheine aber nicht völlig unmöglich - zumal angesichts des angespannten
Wohnungsmarktes.
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