Berlin (ots) - Zum Start des verpflichtenden Einsatzes der elektronischen
Patientenakte (ePA) ab dem 1. Oktober 2025 erklärt Bundesärztekammer-Präsident
Dr. Klaus Reinhardt:
"Die ePA bietet die große Chance, die Patientensicherheit zu stärken und die
Behandlungsqualität weiter zu verbessern. Sie entfaltet ihren vollen Nutzen aber
nur, wenn sie vollständig und aktuell ist. Mit jedem Eintrag wächst ihr Wert:
Behandlungen lassen sich besser koordinieren, Risiken schneller erkennen und
Doppeluntersuchungen vermeiden. Umso wichtiger ist es, dass alle Ärztinnen und
Ärzte die ePA konsequent nutzen und mit relevanten Informationen füllen. Das
gilt gleichermaßen für die Kolleginnen und Kollegen in den Krankenhäusern. Dort
ist die Umstellung der komplexen Softwaresysteme jedoch deutlich aufwendiger als
in den Praxen, sodass viele Häuser die ePA zum Starttermin voraussichtlich noch
nicht einsetzen können.
Damit die ePA ein Erfolg wird, muss sie in der Praxis kontinuierlich besser
werden. Wir brauchen ein unkompliziertes Meldesystem, über das Ärztinnen und
Ärzte direkt aus ihrem Behandlungsalltag Feedback an die Hersteller von
Praxisverwaltungssystemen und Krankenhausinformationssystemen geben können. Auf
diese Weise kann sich die ePA zu einem lernenden System entwickeln, das sich
stetig verbessert und an die Bedürfnisse der Praxis anpasst.
Auch die Patientinnen und Patienten müssen eng in diesen Entwicklungsprozess
eingebunden werden. Viele Ärztinnen und Ärzte berichten, dass ihre Patientinnen
und Patienten bislang kaum über die ePA informiert sind. Erschwerend kommt der
komplizierte Registrierungsprozess hinzu, sodass im Ergebnis derzeit nur jeder
20. Versicherte Zugriff auf seine eigene ePA hat. Die Krankenkassen sind deshalb
aufgefordert, ihre Versicherten kontinuierlich und zielgruppengerecht zu
informieren und zu unterstützen.
Eine weitere Herausforderung liegt in den ausstehenden Zulassungen bestimmter
Praxisverwaltungssysteme. Ab Januar 2026 dürfen Ärztinnen und Ärzte nur noch
Systeme nutzen, die ePA kompatibel sind. Einige kleine Anbieter haben diesen
Nachweis bislang noch nicht erbracht. Es wäre völlig absurd, wenn Ärztinnen und
Ärzte wegen technischer Versäumnisse ihrer Softwareanbieter ihre
Versorgungstätigkeit aufgeben müssten. Deshalb brauchen wir Übergangsregelungen,
die Praxen vor einem Abrechnungsausschluss schützen."
Pressekontakt:
Bundesärztekammer
Dezernat Politik und Kommunikation
Herbert-Lewin-Platz 1
10623 Berlin
Tel.: (030) 4004 56 700
Fax: (030) 4004 56 707
E-Mail: presse@baek.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/9062/6127353
OTS: Bundesärztekammer
|