Berlin (ots) - Die Leitlinie der Bundesapothekerkammer zu Schutzimpfungen in
Apotheken wird aktualisiert. Das hat die Mitgliederversammlung der
Bundesapothekerkammer beschlossen. "Eine Leitlinie zu Schutzimpfungen hatten wir
erstmals 2020 erstellt und seitdem mehrfach aktualisiert. Dank unserer
Leitlinien bleiben Apotheken immer auf dem aktuellen wissenschaftlichen Stand",
so Dr. Armin Hoffmann, Präsident der Bundesapothekerkammer.
Der Impfschutz gegen Grippe und Covid-19 soll jährlich erneuert werden. Oft wird
bei einem Termin gegen beide Infektionskrankheiten parallel geimpft, in den
linken und rechten Arm. Neu in die Leitlinie aufgenommen wurde die Dokumentation
darüber, in welchen Arm welcher Impfstoff injiziert wurde. Denn bei einer
Impfung im Folgejahr fällt die Immunantwort im gleichen Arm stärker aus.
Apotheken dürfen aktuell gegen Grippe und gegen Covid-19 impfen. Hoffmann: "Wir
wollen in den Apotheken gegen weitere Infektionskrankheiten impfen. Wir können
das, aber dürfen es noch nicht. Apotheken könnten, ergänzend zu den Impfungen in
Arztpraxen, einen niederschwelligen Beitrag zur Prävention impfpräventabler
Erkrankungen leisten. Deshalb haben wir unsere Leitlinie bewusst allgemein
gestaltet und nur den Prozess der Impfung abgebildet. Zu den einzelnen
Impfstoffen gibt es jeweils eine Arbeitshilfe, die auf Besonderheiten eingeht.
Würden neue Impfstoffe hinzukommen, könnten hier wir schnell ergänzen."
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OTS: ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände
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