Berlin (ots) - Josip Heit, der strategische Berater der Apertum Holding, die
sich auf die Entwicklung innovativer Technologien, insbesondere Im Bereich von
Fintech und Blockchain spezialisierten hat, kann einen erneuten juristischen
Erfolg in Europa verzeichnen. Das Landgericht Frankfurt/Main hat nach Anhörung
der Gegenseite eine umfangreiche einstweilige Unterlassungsverfügung gegen die
Betreiber der deutsch- und englischsprachigen Website "bekm.eu ", die "BE
Conflict Management" mit Sitz in Irland, durchgesetzt. Unter dem Deckmantel der
Aufdeckung von Wirtschaftskriminalität veröffentlicht "BE Conflict Management"
regelmäßig diffamierend und rechtswidrige Berichte über die Apertum Holding,
Josip Heit und andere.
Das Landgericht hat nunmehr mit Beschluss vom 19.09.2025 zu dem Aktenzeichen
2-03 O 315/25 insgesamt 14 einzelne, rechtswidrige Äußerungen (jeweils auf
Deutsch und Englisch) im Zusammenhang mit der Apertum Holding untersagt. Im
Wiederholungsfalle droht der "BE Conflict Management" ein Ordnungsgeld bis zu
250.000 EUR ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten. Zuvor hatten die Apertum
Holding und Josip Heit bereits ihren Rechtsstreit gegen die
Wertpapieraufsichtsbehörde des Bundesstaates Texas (TSSB) gewonnen. Die
Wertpapieraufsichtsbehörde hat alle Ansprüche gegen die Apertum Holding und
Josip Heit zurückgewiesen und ihre zuvor erlassene Unterlassungsverfügung
aufgehoben. Gleichwohl vertrat die "BE Conflict Management" die Auffassung, sie
dürfe weiterhin und ohne jede Anhörung der Betroffenen über die falschen und
mittlerweile aufgehoben Anschuldigungen der TSSB berichten. Dem hat das
Landgericht Frankfurt einen klaren Riegel vorgeschoben und der "BE Conflict
Management" die Verletzung presserechtlicher Grundsätze attestiert.
"Diese Unterlassungsverfügung ist ein großer Erfolg für unseren Mandanten Josip
Heit, den strategischen Berater der Apertum Holding", sagt Rechtsanwalt
Christian-Oliver Moser, Gründungspartner der auf Medien- und Äußerungsrecht
spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei IRLE MOSER, Berlin. "Seit Jahren kämpfen
wir gegen derartige Diffamierungskampagnen im Internet an, die häufig
pseudojournalistisch aus eigenem Gewinnstreben betrieben werden. Die Akteure
verstecken sich dabei regelmäßig in völliger Anonymität oder agieren unter
ausländischen Briefkastenadressen, obwohl sie sich -wie im Fall von "bekm.eu" in
deutscher Sprache a das deutschsprachige Publikum wenden. Mit serösem
Journalismus, den diese Plattformern vorgaukeln wollen, hat dies nicht zu tun.
Umso wichtiger ist es, diesen Akteuren mit den Mitteln des Rechtsstaates das
Handwerk zu legen."
Josip Heit, strategischer Berater der Apertum Holding, fügt hinzu:
"Dieser Gerichtsbeschluss bestätigt erneut, dass wir uns entgegen der
öffentlichen Diffamierung durch kriminelle Internetplattformen nicht vorhalten
lassen müssen, Rechtswidriges getan zu haben. Wir werden unseren Nutzern
weiterhin transformative Technologien anbieten und mit unseren Anwälten
zusammenarbeiten, um alle geltenden Gesetze, die für die Nutzung solcher
Technologien von Bedeutung sind, in den betreffenden Ländern einzuhalten. Weil
wir uns nichts vorzuwerfen haben, werden wir auch in Zukunft gegen
Diffamierungskampagnen von Wettbewerbern und Erpressern mit allen juristischen
Mitteln vorgehen. Dabei werden wir uns auch konsequent strafrechtlich zur Wehr
setzen, bis diesen kriminellen Plattformen -wie auch behindMLM sowie dem
dahinterstehenden Netzwerk- das Handwerk gelegt ist".
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