Wiesbaden (ots) - In vielen Städten ist der Wohnungsmarkt angespannt. Dies
nutzen auch Kriminelle aus, warnt das Infocenter der R+V Versicherung: Mit
attraktiven Wohnungen ködern sie Interessierte und verlangen Vorauszahlungen für
Kaution und Miete. Doch die angebotene Wohnung gehört ihnen gar nicht - und das
Geld ist weg.
Die Betrugsmasche ist perfide: Kriminelle mieten attraktive Wohnungen an, bei
denen es sich angeblich um ihr Eigentum handelt. Die Interessenten können die
Wohnungen besichtigen, die Betrüger "vermieten" sie dann mit Hilfe gefälschter
Verträge und fordern Vorauszahlungen.
Hier ist Vorsicht geboten: Für eine Mietwohnung muss fast immer eine Kaution
bezahlt werden. Doch die ist erst mit Beginn des Mietverhältnisses fällig -
nicht schon vor oder bei Abschluss des Mietvertrags. Das gleiche gilt für die
Miete. "Wer aufgefordert wird, vorab eine Kaution oder die erste Miete zu
zahlen, sollte auf keinen Fall darauf eingehen. Es könnte sich um Betrug
handeln", sagt Tilmann Lücke, Experte bei der R+V Versicherung.
Wohnung weg, Geld weg
Die Betrüger nutzen die Not der Betroffenen aus. "Vor allem wer schon lange eine
Wohnung sucht, ist glücklich über die Zusage und hinterfragt das Vorgehen oft
nicht", warnt R+V-Experte Lücke. Doch irgendwann stellt sich heraus, dass die
Wohnung gar nicht zur Verfügung steht - und das Geld ist weg. Lücke rät, bei
einem konkreten Verdacht die Polizei einzuschalten.
Bei einem anderen Trickbetrug treten die Kriminellen gar nicht persönlich in
Erscheinung. Sie bieten Wohnungen im Internet an und stimmen alles online oder
telefonisch ab. Dabei versprechen sie Zugang zur Wohnung, sobald eine
Kautionszahlung eingegangen ist. "Angeblich wird die Kaution zurückerstattet,
wenn die Wohnung doch nicht passt. Aber das ist natürlich ein Trugschluss", sagt
Lücke. Auch mit direkt online abgeschlossenen Mietverträgen inklusive
Zahlungsaufforderung machen sie mit der Not am Wohnungsmarkt Kasse. Dafür
übernehmen manche sogar die Identität seriöser Makler und schreiben
beispielsweise unter deren Namen E-Mails. Beliebt ist auch vorzugeben, dass sich
der Vermieter gerade im Ausland befindet und deshalb nicht zu einer Besichtigung
kommen kann.
Weitere Tipps des R+V-Infocenters:
- Sollte für die Überweisung der Kaution ein Konto im Ausland angegeben sein,
ist Misstrauen angesagt. Dasselbe gilt, wenn der Mietpreis deutlich niedriger
als für vergleichbare Wohnungen ist oder keine Kontaktdaten angegeben werden.
- Für die Kaution gilt: Sie darf maximal drei Nettokaltmieten betragen. Mieter
können sie in einem Betrag oder als Teilzahlungen in bis zu drei monatlichen
Raten zahlen. In dem Mietvertrag muss die Kaution und die konkrete Höhe bis
maximal drei Kaltmieten vereinbart sein.
- Wer keine Kautionszahlungen leisten möchte, kann mit dem Vermieter
vereinbaren, dass die Mietsicherheit in Form einer Mietkautionsbürgschaft
gestellt werden kann.
- Kriminelle nutzen den Immobilienmarkt nicht nur, um Geld zu bekommen. Sie
ergaunern über vermeintlich seriöse Angebote im Internet auch persönliche
Daten, die bei einer Registrierung eingegeben werden müssen.
Pressekontakt:
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mailto:ruv-infocenter@arts-others.de
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OTS: R+V Infocenter
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