Leipzig (ots) - Muss die Bundesregierung endlich ein Nitrat-Aktionsprogramm
vorlegen, das diesen Namen verdient? Das entscheidet das
Bundesverwaltungsgericht am Mittwoch, den 8. Oktober. Bereits 2018 hatte die
Deutsche Umwelthilfe (DUH) auf eine EU-konforme Umsetzung der Nitratrichtlinie
geklagt, um das Grundwasser vor zu viel Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen,
insbesondere aus der intensiven Tierhaltung, zu schützen.
Nach ausführlicher Verhandlung am 25. September werden die Richterinnen und
Richter nun voraussichtlich am kommenden Mittwoch ein Urteil fällen. Sascha
Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH, und Rechtsanwältin Caroline
Douhaire stehen vor der Verkündung ab 9.15 Uhr sowie danach für Interviews vor
Ort zur Verfügung.
Für Vorab-Interviews und Rückfragen wenden Sie sich bitte an den DUH-Newsroom.
Teilnehmende:
- Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer DUH
- Dr. Caroline Douhaire, Rechtsanwältin Geulen & Klinger
Datum:
Mittwoch, 8. Oktober 2025 um 10 Uhr
Ort:
Bundesverwaltungsgericht
Simsonplatz 1, 04107 Leipzig
Pressekontakt:
DUH-Newsroom:
030 2400867-20, mailto:presse@duh.de
http://www.duh.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/22521/6129093
OTS: Deutsche Umwelthilfe e.V.
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