Berlin (ots) - Mit der Pflegereform 2017 wurde die bisherige Einstufung von
Menschen mit Pflegebedarfen reformiert. Die damals bestehenden Pflegestufen
wurden durch fünf Pflegegrade ersetzt. Ziel der Reform war es, dass nicht nur
körperlich eingeschränkte Menschen Anspruch auf Leistungen aus der
Pflegeversicherung haben, sondern auch Menschen mit psychischen oder kognitiven
Einschränkungen. Deshalb galt die große Pflegereform und die Einführung von fünf
Pflegegraden 2017 als wichtige Errungenschaft.
Nun hat die Bundesregierung eine mögliche Streichung des Pflegegrads 1 ins Spiel
gebracht. Das wäre eine Abkehr von dem gegangenen Schritt und würde insbesondere
Menschen mit Demenz und ihre pflegenden Angehörigen hart treffen. Ende 2024
waren etwa 860.000 Menschen in Pflegegrad 1 eingestuft. Ein Großteil davon sind
Menschen mit beginnender Demenz.
In Pflegerad 1 stehen den Menschen Vergütung oder Zuschüsse für einfache
Hilfsmittel zur Sicherheit, wohnraumverbessernde Maßnahmen, Beratungen und
Schulungen für Angehörige und ein Entlastungsbetrag von 131 Euro zur Verfügung,
der monatlich verwendet werden kann, um beispielsweise haushaltsnahe
Dienstleistungen oder eine Alltagsbegleitung zu bezahlen.
"Diese Leistungen sind für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen besonders
relevant, da eine Demenz das gesamte Leben der Betroffenen und ihrer Angehörigen
verändert. Informationen über die Erkrankung und Beratung zum richtigen Umgang
damit sind gerade deshalb sehr wichtig. Auch die Maßnahmen zur Verbesserung des
Wohnumfeldes sind eine Unterstützung, um die Sicherheit zu Hause zu
gewährleisten. Das Entfallen des Entlastungsbeitrages wäre ein großer Einschnitt
für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen", erklärt Astrid Lärm, Leiterin der
Geschäftsstelle Nationale Demenzstrategie. Denn bei Demenz steht die
zeitintensive Begleitung und Betreuung im Vordergrund. Pflegende Angehörige sind
auch bei einer beginnenden Demenz oft viele Stunden am Tag gefordert.
Haushaltsnahe Dienstleistungen und stundenweise Betreuung, die mit dem
Entlastungsbetrag finanziert werden, ermöglichen den pflegenden Angehörigen in
regelmäßigen Abständen Entlastung und Zeit für sich. "Auswertungen auf Basis des
Deutschen Alterssurveys zeigen, dass sich pflegende Angehörige von Menschen mit
Demenz zeitlich intensiver kümmern und zu höheren Anteilen belastet fühlen als
pflegende Angehörige von Menschen mit anderen Erkrankungen", ergänzt Dr. Ulrike
Ehrlich, Wissenschaftlerin am Deutschen Zentrum für Altersfragen. Mit dem
Entlastungsbetrag würden Maßnahmen entfallen, die einer besonders geforderten
Gruppe von pflegenden Angehörigen zugutekommen. Um die Betreuung über einen
längeren Zeitraum aufrecht erhalten zu können, sind diese Maßnahmen aber immens
wichtig - für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen.
Eine Streichung von Pflegegrad 1 hätte gravierende Folgen für Menschen mit
Demenz und ihre Angehörigen - jetzt und in Zukunft. Entlastungsleistungen sind
wichtig, damit die Pflege zu Hause gelingt. Fallen sie weg, müssen viele
Betroffene womöglich früher stationär untergebracht werden. Das wäre ungleich
teurer für das Pflegesystem. Gleichzeitig steigt das Risiko, dass pflegende
Angehörige ausbrennen, selbst krank werden oder aus dem Erwerbsleben
ausscheiden. Vermeintliche kurzfristige Einsparungen würden hier langfristig
somit zu höheren Kosten führen - gesellschaftlich wie volkswirtschaftlich.
Pressekontakt:
Stefanie Hartmann
Deutsches Zentrum für Altersfragen
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
https://www.dza.de/presse.html
mailto:stefanie.hartmann@dza.de
Tel.: 030 / 260 740 25
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/131425/6129373
OTS: Deutsches Zentrum für Altersfragen
|