München (ots) - Herbstzeit ist Reisezeit: Ob Kurztrip mit der Bahn in eine
europäische Metropole oder Fernreise in die Sonne - die Möglichkeiten sind
vielfältig. Doch Zugausfälle, Flugverspätungen oder verlorenes Gepäck können die
Urlaubsfreude schnell trüben. In vielen Fällen haben Reisende Anspruch auf
Entschädigung oder Unterstützung. Der ADAC erklärt, welche Rechte im Bahn- und
Flugverkehr gelten.
Bahnreisen: Ansprüche bereits ab 60 Minuten Verspätung
Bei Bahnreisen stehen Fahrgästen bereits ab 60 Minuten Verspätung am Zielbahnhof
25 Prozent des Ticketpreises als Entschädigung zu, ab 120 Minuten sind es 50
Prozent. Bei Ausfällen können Reisende auf andere Verbindungen ausweichen oder
sich den Ticketpreis erstatten lassen. Entstehen zusätzliche Kosten, zum
Beispiel für Taxi oder Hotel, müssen diese in bestimmten Fällen ebenfalls
übernommen werden. Bei längeren Verzögerungen haben Reisende zudem Anspruch auf
kostenlose Getränke oder kleine Mahlzeiten. Wichtig: Die Ansprüche müssen
innerhalb von zwölf Monaten nach Ablauf der Gültigkeit des Tickets geltend
gemacht werden.
Flugreisen: Höhe der Entschädigung abhängig von Strecke, Dauer und Umständen
Für Flugreisen gelten die europaweit einheitlichen Fluggastrechte. Verspätet
sich ein Flug um mindestens drei Stunden am Zielort, können je nach Flugdistanz,
Ausgleichszahlungen zwischen 250 und 600 Euro fällig werden. Voraussetzung ist,
dass die Ursache nicht in sogenannten außergewöhnlichen Umständen liegt, etwa
bei Unwettern oder Sicherheitsproblemen. Fällt ein Flug ganz aus, haben
Betroffene Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises oder eine
Ersatzbeförderung. Bei langen Wartezeiten müssen Airlines außerdem
Betreuungsleistungen wie Mahlzeiten, Getränke und gegebenenfalls eine
Hotelübernachtung bereitstellen. Ansprüche verjähren in Deutschland in der Regel
nach drei Jahren.
Gepäckverlust oder -verspätung
Die Fluggesellschaft haftet grundsätzlich bis zu einer Summe von rund 1.600 Euro
pro Reisendem. Wichtig ist, den Verlust sofort am Gepäckschalter des Flughafens
zu melden und eine Verlustanzeige ausfüllen zu lassen. Für notwendige
Ersatzkäufe sollten Quittungen aufbewahrt werden. Welche Kosten übernommen
werden, entscheidet die Airline je nach Einzelfall. Ein Koffer gilt nach 21
Tagen als verloren. Ab diesem Zeitpunkt können Sie Ansprüche bei der Airline
geltend machen.
Weitere Informationen und den ADAC Flugentschädigungsrechner finden Sie auf
www.adac.de.
(https://www.adac.de/reise-freizeit/ratgeber/reiserecht/flugverspaetung/)
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