Straubing (ots) - Die Zuständigkeits- und Rechtslage ist durch Markus Söders
(CSU) Kampfansage an die Drohnen nicht wirklich klarer geworden und sie ist auch
nicht das größte Problem. Schon jetzt könnte die ganz normale Polizei Drohnen
notfalls auch abschießen, wenn Gefahr im Verzuge ist. Das hat Bayerns
Innenminister Joachim Herrmann (CSU) beiläufig eingeräumt. "Notwehr" und
"Nothilfe" heißen die Rechtskonstruktionen, die dann zur Anwendung kämen und auf
deren Grundlage beispielsweise auch Messerangreifer von der Polizei erschossen
werden dürfen. Es hapert bei der technischen Ausrüstung.
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