München (ots) - Herbstzeit ist auch Nebelzeit - für Autofahrerinnen und
Autofahrer heißt das, in nächster Zeit besonders vorsichtig und aufmerksam
unterwegs zu sein und stets auf gute Sicht und Sichtbarkeit zu achten. Der ADAC
hat die wichtigsten Tipps zusammengestellt, wie man sicher durch die dunkle
Jahreszeit kommt.
Nebel kommt oft plötzlich und das macht ihn für Autofahrer auch so gefährlich.
Eine wichtige Regel besagt, dass der Abstand bei Nebel vergrößert, die
Geschwindigkeit reduziert und das Licht eingeschaltet werden muss. Eine
erhebliche Sichtbehinderung und damit die Verpflichtung, das Abblendlicht
einzuschalten, besteht laut Rechtsprechung immer dann, wenn auf Autobahnen die
Sicht weniger als 150 Meter beträgt. Auf anderen Straßen außerorts gilt das,
wenn eine Sichtweite von etwa 100 Metern unterschritten wird. Innerorts liegt
die Grenze bei ca. 60 Metern.
Für die eigene Sicht beim Autofahren kann es sinnvoll sein, den
Nebelscheinwerfer einzuschalten. Er streut das Licht flach über die Straße und
leuchtet sie damit besser aus. Eingesetzt werden kann der Scheinwerfer dann,
wenn Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich behindern. Sobald sich die
Sichtverhältnisse bessern, sollte man den Scheinwerfer wieder aus- oder auf
Abblendlicht umschalten.
Erst wenn die Sichtweite weniger als 50 Meter beträgt, darf die
Nebelschlussleuchte eingeschaltet werden. Sie dient dazu, den nachfolgenden
Verkehr zu warnen und um selbst frühzeitig sichtbar zu sein. Allerdings muss sie
wieder ausgeschaltet werden, sobald sich die Sicht bessert, da ansonsten der
nachfolgende Verkehr erheblich geblendet wird. Wer bei Sichtweiten über 50 Meter
mit eingeschalteter Nebelschlussleuchte fährt, riskiert ein Verwarngeld von 20
Euro. Eine Verpflichtung, Nebelschlussleuchten und -scheinwerfer einzuschalten,
gibt es nicht.
Die meisten modernen Fahrzeuge verfügen über ein Tagfahrlicht, das sich
automatisch mit der Zündung zuschaltet. Im Herbst und insbesondere bei Nebel
reicht das Tagfahrlicht aber in der Regel nicht aus, weil auch tagsüber oft
schlechte Sicht herrscht und die Leuchten nur vorn am Fahrzeug aktiv sind. Oft
reagiert die Lichtautomatik bei Nebel, Regen oder Schneefall nicht und schaltet
nicht automatisch auf das Abblendlicht um. Deshalb sollten Autofahrer besser
auch am Tag selbst zum Lichtschalter greifen. Zudem ist das Fahren mit
Abblendlicht oder wahlweise mit Nebelscheinwerfern bei schlechter Sicht auch am
Tag vorgeschrieben. Auf das Fernlicht sollte man bei Nebel verzichten, da es die
Sicht sogar noch verschlechtert. Das normale Abblendlicht ist dann eher zu
empfehlen. Der ADAC rät, frühzeitig das Abblendlicht einzuschalten, denn dann
werden auch die Rückleuchten aktiviert. Zudem blendet Tagfahrlicht stärker bei
Nebel und schlechten Sichtverhältnissen den Gegenverkehr als das Abblendlicht.
Entscheidend für eine sichere Fahrt ist neben der der Sichtweite angepassten
Geschwindigkeit auch der Abstand zum Vordermann. Der Mindestabstand in Metern
sollte immer der Geschwindigkeit in Kilometern pro Stunde entsprechen. Bei Tempo
50 sollte demnach der Abstand mindestens 50 Meter zum vorausfahrenden Fahrzeug
betragen. Generell gilt, dass nur so schnell gefahren werden darf, dass
innerhalb einer einsehbaren Strecke gehalten werden kann. Beträgt die die
Sichtweite weniger als 50 Meter, erlaubt der Gesetzgeber nur noch eine
Maximalgeschwindigkeit von 50 km/h. Und nur dann ist der Einsatz der
Nebelschlussleuchte erlaubt.
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