Köln (ots) - Der Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) und die
Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) haben sich auf ein neues
Tarifergebnis zum Mindestlohn im Dachdeckerhandwerk geeinigt. Nach Zustimmung
beider Tarifparteien kann der neue Tarifvertrag zur Regelung eines Mindestlohns
im Dachdeckerhandwerk (TV Mindestlohn) nun in Kraft treten. Er gilt für drei
Jahre - vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2028.
Kernpunkte des neuen Tarifvertrags Mindestlohn
Laufzeit: 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2028
Mindestlohn 1 (ungelernte Arbeitskräfte)
- Anhebung zum 1. Januar 2026 von derzeit 14,35 Euro auf 14,96 Euro·
- Danach Einfrieren auf diesem Niveau bis Ende 2028
Mindestlohn 2 (gelernte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer)
Anhebung in drei Stufen
- 1. Januar 2026: 16,60 Euro
- 1. Januar 2027: 17,10 Euro
- 1. Januar 2028: 17,60 Euro
Mit diesem Ergebnis tragen die Tarifvertragsparteien sowohl den politischen als
auch den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen Rechnung. Durch die Anhebung um 3,8
Prozent im Jahr 2026 sowie um 3,0 und 2,9 Prozent in den Folgejahren bleibt der
Mindestlohn 2 weiterhin deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn. Beide
Tarifparteien haben das Verhandlungsergebnis bis zum Ablauf der Erklärungsfrist
am 2. Oktober 2025 angenommen.
Kommentare der Verhandlungsführer
ZVDH-Präsident Dirk Bollwerk, der auf Arbeitgeberseite die Verhandlungen führte,
betont: "Mit diesem Tarifergebnis sichern wir einerseits faire Löhne im
Dachdeckerhandwerk, andererseits schaffen wir Planungssicherheit für unsere
Betriebe. Der Mindestlohn 1 wird künftig eng am gesetzlichen Niveau orientiert,
damit bleibt der Anreiz für eine qualifizierte Ausbildung im Dachdeckerhandwerk
erhalten. Zugleich sorgt die dreijährige Laufzeit für Stabilität in einer
wirtschaftlich herausfordernden Zeit."
Carsten Burckhardt, stellvertretender Bundesvorsitzender der IG BAU und
Verhandlungsführer für die Arbeitnehmer*innen, sagt: "Das Dachdeckerhandwerk
zeigt, wie Tarifpartnerschaft funktionieren kann - fair, respektvoll und mit
Vorbildcharakter für andere Handwerksbranchen. Nach intensiven, aber fairen
Verhandlungen ist es gelungen, den Branchenmindestlohn für Helfer*innen auch in
den kommenden Jahren oberhalb des gesetzlichen Mindestlohns zu sichern. Zugleich
wird der Mindestlohn für gelernte Fachkräfte deutlich angehoben. Damit erreichen
wir spürbare Lohnsteigerungen für unsere Mitglieder - auch in Betrieben ohne
Tarifbindung und in Entsendebetrieben. Wir schaffen Schutz vor Dumpingwettbewerb
und sorgen für faire, verlässliche Arbeitsbedingungen. Das ist ein starkes
Signal für die ganze Branche."
Bildmaterial: https://bit.ly/PM-Mindestlohn-2025
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Zentralverband
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Bereichsleiterin Presse
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OTS: Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks ZVDH
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