Berlin (ots) - In einem jetzt vorgelegten gemeinsamen Gutachten bestätigen Prof.
Dr. Michael Eßig und Prof. Dr. Martin Burgi, dass die Bundesregierung im Sinne
des Koalitionsvertrages handelt, wenn sie im Entwurf für ein
Vergabebeschleunigungsgesetz grundsätzlich am Vorrang der Losvergabe bei der
öffentlichen Auftragsvergabe festhält.
In einer mittelständisch geprägten Wirtschaft ist es von zentraler Bedeutung und
liegt zugleich auch im besonderen Interesse öffentlicher Auftraggeber, dass KMU
faire Chancen erhalten, sich um öffentliche Aufträge bewerben zu können. Nur so
wird ein Wettbewerb um öffentliche Aufträge überhaupt ermöglicht und zugleich
die spätere Leistungserbringung sichergestellt.
Anhand konkreter Daten verdeutlicht das jetzt vorgelegte Gutachten den hohen
Anteil von kleinen und mittleren Unternehmen und Betrieben an den vergebenen
Bauaufträgen. Damit sind KMU nicht nur das Rückgrat des Bauwesens, sondern auch
ein Garant für die Umsetzung öffentlicher Investitionen und für die
wirtschaftliche Stabilität ganzer Regionen. Darüber hinaus belegen die Zahlen,
dass die losweise Vergabe die Zahl potenzieller Bieter erhöht und dadurch den
Preis- und Qualitätswettbewerb stärkt.
Die Studie unterstreicht zudem den Beitrag der losweisen Vergabe zur Resilienz
und Qualität öffentlicher Bauvorhaben: Wenn Aufträge auf mehrere
mittelständische Unternehmen und Betriebe verteilt werden, sinkt das Risiko von
Projektstillständen, etwa bei Insolvenz großer Generalunternehmer. Gleichzeitig
entstehen innovativere, spezialisierte Lösungen.
Kontraproduktiv für die Beteiligungsmöglichkeiten des Mittelstands wäre hingegen
der vom Bundesrat geforderte Wegfall des Vorrangs der Losvergabe aus nicht näher
spezifizierten "zeitlichen" Gründen, was im Übrigen ein Vorschlag ist, der exakt
dem der Ampelregierung entspricht. Die Gutachter warnen in diesem Zusammenhang
vor verfassungsrechtlichen Risiken. Der Vorrang der Losvergabe schafft gleiche
Zugangschancen zu öffentlichen Aufträgen und ist damit Ausdruck des
Gleichheitsgrundsatzes (Art. 3 GG). Auch mit Blick auf den
Bestimmtheitsgrundsatz melden die Autoren des Gutachtens Bedenken an, da die
"zeitlichen Gründe" hier ohne die begrenzenden Kriterien des Regierungsentwurfs
eingeführt werden sollen.
Zudem fordert auch das Europäische Parlament in seiner Entschließung für die
anstehende Reform der EU-Vergaberichtlinien, die Aufteilung öffentlicher
Aufträge in Lose zukünftig zum Regelfall zu machen. Eine Aufweichung des
Vorrangs der Losvergabe im deutschen Regelwerk müsste dann wegen
entgegenstehender EU-Vorschriften bereits nach kurzer Zeit wieder rückgängig
gemacht werden.
Jetzt kommt es darauf an, die zukünftigen Beteiligungsmöglichkeiten des
Mittelstands bei der Vergabe öffentlicher Aufträge - wie im Gesetzentwurf der
Bundesregierung vorgesehen - auch im weiteren parlamentarischen Verfahren zu
sichern. Alles andere wäre ein eklatanter Verstoß gegen den Koalitionsvertrag,
der den Grundsatz der mittelstandsfreundlichen Vergabe betont.
Das Gutachten von Prof. Dr. Eßig und Prof. Dr. Burgi finden Sie auf der
Internetseite der Bundesvereinigung Bauwirtschaft hier (https://www.bv-bauwirtsc
haft.de/post/gutachten-unterstreicht-bedeutung-der-losvergabe-f%C3%BCr-mittelsta
nd) .
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