Berlin (ots) - Die jetzt von Gesundheitsministerin Nina Warken vorgesehenen
Sparvorschläge legen ein praktisches Dilemma offen, in dem sich Krankenhäuser in
Deutschland aktuell befinden: Gesetzliche Personal- und Strukturvorgaben in
Kombination mit allgemeinen Sparmaßnahmen gefährden zunehmend die
wirtschaftliche Stabilität der Kliniken. Zugleich sollen und wollen die Kliniken
für Patient:innen Versorgungssicherheit auf möglichst hohem Qualitätsniveau
sicherstellen. Mit den neuen Sparvorschlägen droht dieser Anspruch auf
bestmögliche stationäre Patient:innenversorgung aufgrund wirtschaftlicher Zwänge
im deutschen Gesundheitssystem auf der Strecke zu bleiben.
Zurückzuführen ist das Dilemma vornehmlich auf die doppelte Belastung, mit der
Krankenhäuser konfrontiert sind: Die Krankenhausreform führt neue Personal- und
Strukturvorgaben ein, die von den Kliniken aufzubauen und zu finanzieren sind.
Gleichzeitig werden den Krankenhäusern aufgrund allgemeiner Sparvorgaben die
Mittel pauschal gekürzt. Das bedeutet: sinkende Einnahmen bei gleichzeitig
steigenden Kosten. Dieses Spannungsfeld gefährdet nicht nur die wirtschaftliche
Stabilität der Kliniken, sondern birgt damit auch ernsthafte Risiken für eine
qualitativ angemessene Versorgungssicherheit.
Entbürokratisierung vorantreiben statt pauschaler Kürzungen
Statt pauschaler Einsparungen und neuen Regulierungen ist es aus Sicht des DEKV
dringend erforderlich, die ursprünglich vorgesehene "Entbürokratisierung"
stärker in den Fokus zu rücken: Kliniken müssen von bürokratischen Pflichten
entlastet werden, die keine Relevanz für die Versorgung haben. Auch Personal-
und Strukturvorgaben sollten nur dort gelten, wo sie zur Behandlungsqualität
tatsächlich beitragen. Ein ausgewogener Ansatz ist notwendig.
"Wenn 1,8 Milliarden Euro eingespart werden sollen, muss dem mindestens eine
gleichwertige Reduktion bei Dokumentations- und Strukturvorgaben
gegenüberstehen",fordert Christoph Radbruch, Vorsitzender des Deutschen
Evangelischen Krankenhausverbandes (DEKV).
Fixkostendegressionsabschlag aussetzen
Die geplanten Einsparungen bergen die Gefahr, dass Kliniken beispielsweise
Eingriffe verschieben müssen, die nicht lebensnotwendig oder akut sind, nur um
starre Personal- und Strukturvorgaben einzuhalten. Das führt zu
Wartelistenmedizin. Daher ist es mindestens erforderlich, den
Fixkostendegressionsabschlag bis zum Beginn der Vorhaltekostenfinanzierung
auszusetzen. Durch die Abschaffung dieses Mengendeckels und fiskalischen
Sanktionsinstruments würden erbrachte Mehrleistungen endlich belohnt.
Krankenhäuser, die mehr versorgen, würden nicht länger bestraft. Aktuell wird
jeder zusätzlich erbrachte Fall bei normaler Fallschwere mit einem Abschlag von
1.500 Euro sanktioniert.
"Wer versorgt, muss zusätzliche Leistungen ohne Abschläge abrechnen können.
Dieser Vorschlag ist auch ein zielgerichtetes Instrument, um die gewünschte
Leistungskonzentration der Krankenhausreform zu erreichen", so Radbruch.
Nur wenn finanzielle Mittel gezielt in leistungsfähige und versorgungsrelevante
Strukturen fließen und gleichzeitig unnötige Bürokratie reduziert wird, kann die
Krankenhausversorgung in Deutschland nachhaltig gesichert werden.
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