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Berlin (ots) - Nach Einschätzung eines Experten für Verwaltungsrecht könnte der
Berliner Senat bei der Verpachtung der Waldbühne in den vergangenen Jahren gegen
geltendes Haushaltsrecht verstoßen haben.
Seit 2009 verpachtet Berlin die überregional bekannte Waldbühne am Berliner
Olympiastadion an den Live-Entertainment-Konzern Eventim. Seither wurde der
Vertrag nicht mehr ausgeschrieben, sondern immer wieder verlängert. Diese Praxis
hat das Kammergericht 2015 bestätigt.
Im Landeshaushalt müsse aber darauf geachtet werden, stets die wirtschaftlich
beste Lösung zu finden, sagt der Jurist Klaus-Martin Groth rbb24 Recherche. "Im
Haushaltsrecht steht eindeutig auch für Pachtverträge, es muss der volle Wert
vereinbart werden." Den vollen Wert, also das wirtschaftlichste Angebot, müsse
Berlin aber in Form einer Markterkundung oder Ausschreibung ermitteln. Nur so
ließe sich feststellen, ob mit der Verpachtung der Waldbühne höhere Erträge
erzielt werden können.
Auf Anfrage von rbb24 Recherche gibt die zuständige Senatsverwaltung für Inneres
und Sport an, derzeit für die Zeit ab 2027 "die in Betracht kommenden Vertrags-
und Betriebsoptionen" zu prüfen. "Die Prüfung orientiert sich maßgeblich an
wirtschaftlichen und stadtpolitischen Erwägungen." Aus mehreren Antworten der
Senatsverwaltung auf parlamentarische Anfragen der Grünen geht hervor, dass
diese Prüfung seit Sommer 2024 andauert.
Die Verpachtung an den Konzern Eventim ist in der Berliner Musikbranche
umstritten. Kritiker werfen dem Unternehmen vor, für überteuerte Ticketpreise
verantwortlich zu sein und seine marktbeherrschende Stellung als Veranstalter,
Ticketing-Unternehmen und Betreiber von diversen Veranstaltungsorten
auszunutzen.
Den Vorwurf, eine marktbeherrschende Stellung zu haben, weist Eventim auf
Anfrage von rbb24 Recherche zurück und verweist auf eine steigende Zahl in
Deutschland aktiver Ticketing-Anbieter. Regelmäßig werde das Unternehmen
dahingehend "ohne Beanstandung" überprüft, schreibt ein Unternehmenssprecher.
"Es besteht weder im Gesamtmarkt noch in den Teilmärkten eine marktbeherrschende
Stellung."
Mit einer Ausschreibung könnte das Land nach Ansicht des Juristen Groth auch auf
die Vertragsbedingungen für Veranstalter und Künstler Einfluss nehmen, die in
der Waldbühne auftreten. Vergaberechtlich sei es auch möglich, die Waldbühne
über ein landeseigenes Unternehmen selbst zu betreiben.
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