Berlin (ots) - Die mit der Abschaffung des Bürgergelds geplanten Sanktionen und
Mittelstreichungen für Grundsicherungsempfänger sind verfassungskonform. Die
Einschränkungen könnten sogar noch weiter gehen als bislang geplant. Dies ist
das Ergebnis eines verfassungsrechtlichen Gutachtens des früheren Präsidenten
des Bundessozialgerichts Prof. Dr. Rainer Schlegel im Auftrag der Initiative
Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM).
Leistungsstreichung widerspricht nicht BVerfG
Laut Schlegel widerspricht die vollständige Streichung der Leistungen bei
fehlender Mitwirkung nicht der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Wer
seine Mitwirkung verweigert, lasse erkennen, dass keine tatsächliche
Bedürftigkeit besteht - und habe daher keinen Anspruch auf staatliche
Unterstützung.
Im Mittelpunkt der Studie steht die Frage, wie weit der Gesetzgeber bei der
Ausgestaltung der Grundsicherung gehen darf. Schlegel betont, dass das
Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber einen weiten Gestaltungsspielraum
einräumt - insbesondere bei Wohnkosten und der Festlegung von
Mitwirkungspflichten. Wichtig sei, dass der Staat zwischen jenen unterscheiden
könne, die nicht können, und jenen, die nicht wollen.
Bessere Instrumente für Jobcenter
Die Studie schlägt eine Reihe konkreter Maßnahmen vor, um Jobcentern bessere
Instrumente an die Hand zu geben: Dazu gehören klar definierte Verhaltensregeln,
objektive Kriterien für fehlende Mitwirkungsbereitschaft sowie die Möglichkeit,
Leistungen bei erkennbarer Arbeitsverweigerung vollständig zu versagen.
Gleichzeitig betont Schlegel die Notwendigkeit von Härtefallregelungen , um
Familien und Kinder zu schützen.
Schlegel: Mehr Eigenverantwortung
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Stärkung der Eigenverantwortung: Die
Grundsicherung solle nicht dauerhaft ein Leben ohne Arbeit finanzieren, sondern
den Anreiz fördern, eigene Existenzsicherung zu betreiben. Dazu gehörten auch
Vorschläge für Pauschalen bei Unterkunftskosten, strengere Anforderungen an
Eigenbemühungen und eine klarere Kommunikation von Rechten und Pflichten
gegenüber den Leistungsbeziehenden.
Alsleben: Koalition handelt verfassungskonform und könnte noch weiter gehen
INSM-Geschäftsführer Thorsten Alsleben begrüßt die Ergebnisse des Gutachtens:
"Die Möglichkeit der vollständigen Mittelstreichung ist nicht nur eine Frage der
Haushaltssparsamkeit, sondern auch der Gerechtigkeit. Wer sich auf
Sozialleistungen ausruht, ohne dabei mitzumachen, wieder in Arbeit zu kommen,
verwirkt seinen Anspruch auf Hilfe. Es wird immer wieder bezweifelt, dass
vollständige Mittelstreichungen bei fehlender Mitwirkung verfassungsrechtlich
zulässig seien", so Alsleben, "mit dem Gutachten steht nun fest, dass die
Koalition verfassungskonform gehandelt hat und auch noch weiter gehen könnte und
sollte."
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