Berlin (ots) - Das neue Gutachten des Sachverständigenrats für Umweltfragen
(SRU) bestätigt zentrale Kritikpunkte der Deutschen Umwelthilfe (DUH) am
Klimaschutzgesetz und gibt ihrer Verfassungsbeschwerde gegen die Bundesregierung
weiteren Rückenwind. Die Expertinnen und Experten kommen zu dem Schluss, dass
die Abschwächung des Gesetzes - insbesondere die Abschaffung der verbindlichen
Sektorziele - das Erreichen der deutschen Klimaziele deutlich gefährdet. Zuvor
hatte das Bundesverfassungsgericht die Bundesregierung, die Länder sowie mehrere
Fachinstitutionen aufgefordert, zu den Verfassungsbeschwerden der DUH und
weiterer Umweltverbände bis zum heutigen 15. Oktober 2025 Stellung zu beziehen.
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Durch das Gutachten des SRU
bekommt unsere Verfassungsbeschwerde gegen das Klimaschutzgesetz noch einmal
deutlichen Rückenwind. Der SRU schließt sich unserer Einschätzung an, dass durch
die Änderung des Klimaschutzgesetzes das Erreichen der Klimaschutzziele deutlich
unwahrscheinlicher wird. Statt die Abschaffung der Sektorziele zu verteidigen
und Verantwortung weiterhin zu verwässern, braucht es endlich eine Politik, die
das Pariser Abkommen ernst nimmt und das CO2-Budget als verbindliche Grenze
begreift. Wir fordern von der Bundesregierung sofort zu handeln: Nur mit einer
Rückkehr zu klarer Sektorverantwortung, dem Beschluss eines Paris-kompatiblen
CO2-Budgets und der umgehenden Verabschiedung eines Klimanotfallprogramms kann
der Rückstand beim Klimaschutz aufgeholt und eine lebenswerte Zukunft für die
künftige Generationen bewahrt werden."
Remo Klinger, Rechtsanwalt, der die DUH in dem Verfahren vertritt: "Das
Gutachten des SRU hat erhebliches Gewicht. Bereits 2021 hat das
Bundesverfassungsgericht maßgeblich auf den SRU abgestellt. Wenn seine
Budgetberechnungen jetzt darauf hinweisen, dass selbst ein großzügiges
CO2-Budget schon 2033 aufgebraucht sein wird, ist das eine sehr ernstzunehmende
Warnung: Es zeigt wissenschaftlich fundiert, dass die Bundesregierung ihren
verfassungsrechtlichen Pflichten zum Schutz künftiger Generationen nicht
nachkommt. Das ist deutliches Signal für die Verfassungswidrigkeit des aktuellen
Klimaschutzgesetzes."
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH
0171 3649170, mailto:resch@duh.de
Prof. Dr. Remo Klinger, Geulen & Klinger Rechtsanwälte
0171 2435458, mailto:klinger@geulen.com
DUH-Newsroom:
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