Berlin (ots) - Das Bundesverwaltungsgericht urteilte heute, dass die Erhebung
des Rundfunkbeitrags dann mit dem Verfassungsrecht nicht mehr in Einklang stehe,
wenn das Gesamtprogrammangebot der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten die
Anforderungen an die inhaltliche und meinungsmäßige Vielfalt und Ausgewogenheit
über einen längeren Zeitraum gröblich verfehle.
Stephan Brandner, stellvertretender Bundessprecher der Alternative für
Deutschland, begrüßt diese Klarstellung:
"Es steht außer Frage, dass bei ARD, ZDF und Co. die sogenannte Programmvielfalt
seit langem nicht mehr gegeben ist. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat sich
längst zum Sprachrohr der Regierenden entwickelt und ist zum Gegner der
Meinungs- und Pressefreiheit sowie -vielfalt geworden. Das Programm erfüllt
weder den Bildungsauftrag noch wird es den Ansprüchen an eine Grundversorgung
gerecht. Die Klarstellung des Bundesverwaltungsgerichts sollte als Warnschuss
verstanden werden, der den Verantwortlichen im Programm zu denken gibt. Zu
hoffen ist jetzt, dass der durch die Zurückverweisung wieder zuständige
Bayerische Verwaltungsgerichtshof dies umsetzt, kritisch hinschaut und den
Zwangsbeitrag kippt."
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