Lahr (ots) - Die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer hat beim Landgericht
Dortmund Klage gegen die Mercedes-Benz Group AG eingereicht. Auslöser ist ein
massiver Sicherheitsmangel in den Hochvoltbatterien der Modelle EQA und EQB.
Laut EU-Warnsystem Safety Gate besteht bei den Fahrzeugen Brandgefahr durch
interne Kurzschlüsse in den Batteriezellen. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
ordnete deshalb bereits am 13. Februar 2025 einen Rückruf an (KBA-Referenz
5496507). Trotz Software-Update und Ladebeschränkungen bleibt das Risiko
bestehen - eine endgültige technische Lösung gibt es bis heute nicht. In der
kostenlosen Ersteinschätzung im E-Mobilitäts-Online-Check (https://www.dr-stoll-
kollegen.de/news-urteile/e-mobilitaet/brandgefahr-bei-mercedes-eqa-und-eqb-dr-st
oll-sauer-klagt-wegen-defekter-hochvoltbatterien#paragraph--id--22031) können
betroffene Halter ihre Ansprüche prüfen lassen. Dr. Stoll & Sauer führt bereits
mehrere Verfahren und Klagen gegen Mercedes zu den Modellen EQA und EQB.
Klage gegen Mercedes: Sicherheitsrisiko trotz Rückruf und Software-Update
Die E-Mobilitätsbranche steht unter Druck. Auch Mercedes hat wie Porsche
Probleme mit der Hochvoltbatterie. Nach Angaben des EU-Safety-Gate-Alerts SR
01226/25 vom 4. April 2025 kann es in den betroffenen Batteriemodulen zu
internen Kurzschlüssen kommen. Diese können zu Überhitzung und Fahrzeugbrand
führen. Der Fehler betrifft insbesondere Zellen des Zulieferers Farasis Energy.
Mercedes reagierte mit einem Rückruf am 13. Februar 2025, überwacht durch das
KBA. In den Anschreiben an Kunden warnte der Hersteller, die Batterie nicht über
80 Prozent zu laden, und kündigte ein Software-Update zur "Risikomitigation" an.
Nach der Aktualisierung verlängern sich jedoch Ladezeiten, und die Reichweite
sinkt dauerhaft um bis zu 11 Prozent. Aus Sicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer
liegt damit kein sicherheitsgerechtes Fahrzeug mehr vor.
Wesentliche Punkte der Klage am LG Dortmund
- Rückabwicklung und Schadensersatz: Rückgabe des Fahrzeugs gegen Erstattung des
Kaufpreises (41.985 Euro) sowie Freistellung von bestehenden
Darlehensverbindlichkeiten.
- Deliktische Haftung (§ 823 Abs. 2 BGB): Verstoß gegen die
EU-Typengenehmigungsverordnung (VO 2018/858) und das vorgeschriebene
Qualitätsmanagementsystem nach EN ISO 9001:2015.
- Produktsicherheitsverstoß (§ 3 ProdSG): Batterie entspricht nicht den
Sicherheitsanforderungen der Normen DIN EN 62619:2017 und VDE-AR-E 2510-50:2017.
- Sachmangel (§ 434 BGB): Das Fahrzeug weicht erheblich von der
Soll-Beschaffenheit ab; das Software-Update beseitigt die Hardware-Gefahr nicht.
- Irreführung (§ 16 UWG): Werbung zu Reichweite und Ladeleistung war angesichts
der Sicherheitsmängel objektiv unzutreffend.
Rechtliche Bewertung durch Dr. Stoll & Sauer
Mercedes hat aus Sicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ein sicherheitsrelevantes
Problem nicht gelöst, sondern lediglich softwareseitig begrenzt. Ein Hersteller
darf Fahrzeuge mit Hochvoltbatterien, die real Brandgefahr bergen, nicht weiter
im Verkehr belassen. Wir sehen hier klare Verstöße gegen das Produktsicherheits-
und Typgenehmigungsrecht.
Die Klage soll klären, ob Mercedes für Brandgefahr, Wertverlust und
Nutzungseinschränkungen haftet. Betroffene EQA- und EQB-Fahrer sollten prüfen,
ob ihnen Nachbesserung, Minderung, Rücktritt oder Schadensersatz zustehen. Hier
geht es zur kostenlosen Ersteinschätzung im E-Mobilitäts-Online-Check (https://w
ww.dr-stoll-kollegen.de/news-urteile/e-mobilitaet/brandgefahr-bei-mercedes-eqa-u
nd-eqb-dr-stoll-sauer-klagt-wegen-defekter-hochvoltbatterien#paragraph--id--2203
1) .
Hintergrund: Rückruf und EU-Warnung zu Mercedes
- Rückrufbeginn : 13. Februar 2025 (KBA-Referenz 5496507)
- Safety Gate-Warnung: SR 01226/25 (EU-Kommission, 04.04.2025)
- Betroffene Modelle: Mercedes-Benz EQA und EQB (Baujahre 2021 - 2024)
- Fehlerbeschreibung : Produktionsmangel in Hochvoltbatteriezellen (Farasis)
führt zu Kurzschlussrisiko.
- Herstellermaßnahme : Software-Update mit Ladebeschränkung (<= 80 %), keine
Hardware-Reparatur.
- Folgen für Verbraucher: Längere Ladezeiten, Reichweitenverlust bis 11 Prozent,
fortbestehende Brandgefahr.
Parallelen zu Ford und Porsche: Systemisches Problem der E-Mobilität
Wie bereits bei Ford (Kuga Plug-in-Hybrid, Rückruf 14793R) und Porsche
(Taycan-Modelle) zeigen sich auch bei Mercedes gravierende Schwächen bei der
Hochvoltbatterie. In allen Fällen setzen die Hersteller auf Software-Updates
statt Austausch defekter Batterien. Dr. Stoll & Sauer sieht darin ein
systemisches Sicherheitsproblem der E-Mobilität und fordert verbindliche
Qualitätsstandards für Hochvoltsysteme.
Rechte der Verbraucher bei Problemen mit Hochvoltbatterie
Ein solcher sicherheitsrelevanter Mangel begründet in vielen Fällen rechtliche
Ansprüche - insbesondere dann, wenn die Herstellerlösung (z. B. Software-Update)
nicht zur nachhaltigen Beseitigung des Problems führt oder weitere Nachteile
entstehen.
Mögliche Ansprüche sind:
- Nachbesserung durch Reparatur oder Austausch der Hochvoltbatterie.
- Minderung des Kaufpreises.
- Rücktritt vom Kaufvertrag / Rückabwicklung.
- Schadensersatz, z. B. für Nutzungsausfall oder zusätzliche Benzinkosten.
- Wichtig: Auch Leasingnehmer können Ansprüche geltend machen, da sie bei
Sachmängeln ähnliche Rechte wie Käufer haben.
Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer rät Fahrzeughaltern - egal ob Ford, Mercedes oder
Porsche - zur rechtlichen Prüfung der individuellen Situation. Wer ein E-Auto
gekauft hat, darf erwarten, dass es sicher und mangelfrei funktioniert. Wer
einen Wertverlust oder Einschränkungen der Reichweite hinnehmen muss, in
Unsicherheit fährt oder eine Gefahrenquelle in der Garage stehen hat, sollte
handeln. Mit der Klage gegen Mercedes setzt die Kanzlei ihre konsequente Linie
fort, Verbraucher bei Mängeln in der E-Mobilität zu unterstützen. Hier geht es
zur kostenlosen Ersteinschätzung im E-Mobilitäts-Online-Check (https://www.dr-st
oll-kollegen.de/news-urteile/e-mobilitaet/brandgefahr-bei-mercedes-eqa-und-eqb-d
r-stoll-sauer-klagt-wegen-defekter-hochvoltbatterien#paragraph--id--22031) .
Dr. Stoll & Sauer zählt zu den führenden Verbraucherkanzleien
Die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist eine der führenden
Kanzleien im Verbraucherschutz. Mit 18 Anwälten und Fachanwälten berät die
Kanzlei Mandanten an den Standorten Lahr, Stuttgart und Ettenheim in zentralen
Rechtsgebieten. Besonders spezialisiert ist sie auf Bank- und Kapitalmarktrecht,
den Abgasskandal, Arbeits-, Verkehrs-, IT-, Versicherungs- und Verwaltungsrecht.
Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten die
Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG und handelten für 260.000
Verbraucher einen Vergleich über 830 Millionen Euro aus. Aktuell führen sie in
einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz
Group AG - mit einem ersten Erfolg in der ersten Instanz. Darüber hinaus
vertreten Anwälte der Kanzlei Kläger in der Sammelklage zum Facebook-Datenleck
gegen den Tech-Konzern Meta in Deutschland.
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