Berlin (ots) - Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat weitere Erfolge für den
Umwelt- und Verbraucherschutz erzielt: Das Landgericht Verden hat Aldi Nord (AZ:
9 O 25/25) und das Landgericht Würzburg einen Edeka Verbrauchermarkt (AZ: 2 HK O
1330/25) dazu verurteilt, ausgediente Elektrokleingeräte unentgeltlich
zurückzunehmen. Bei vorausgegangenen Testbesuchen der DUH wurde die inzwischen
seit mehr als drei Jahren gültige Rücknahmepflicht verweigert. Die Umwelt- und
Verbraucherschutzorganisation hatte daraufhin geklagt.
Dazu Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH:
" Seit mehr als drei Jahren sind Supermärkte gesetzlich zur Rücknahme von
Elektroschrott verpflichtet und immer noch müssen wir mit Klagen dafür sorgen,
dass sich Händler wie Aldi Nord und Edeka an Recht und Ordnung halten. Kein
Wunder also, dass wir in Deutschland eine Sammelquote ausgedienter Elektrogeräte
von nur 29,5 Prozent haben, obwohl 65 Prozent gesetzlich vorgeschrieben sind.
Supermärkte verdienen mit dem Verkauf von Elektrogeräten viel Geld, weshalb sie
Verantwortung für die sachgerechte Entsorgung übernehmen sollten. Supermärkte
und Drogerien müssen endlich offensiv über die Rücknahme von Altgeräten
informieren und diese beispielsweise mit brandschutzsicheren Sammelbehältern
zurücknehmen. Solange die Überwachungsbehörden der Länder ihre Arbeit nicht tun
und viel zu wenig kontrollieren, werden wir mit eigenen Tests Verstöße aufdecken
und rechtlich dagegen vorgehen. Denn jedes fachgerecht gesammelte und recycelte
Elektrogerät spart Ressourcen ein, verhindert die Freisetzung von Schadstoffen
und verringert Brandrisiken durch leicht entzündbare Akkus."
Pressekontakt:
Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin
0170 7686923, mailto:metz@duh.de
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030 2400867-20, mailto:presse@duh.de
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