Düsseldorf (ots) - Der Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen (ZVA)
spricht sich für eine grundlegende Reform der Sehhilfenversorgung im System der
gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aus. Im Rahmen seiner Vorstandssitzung in
Osnabrück bekräftigte der Verband seine Forderung, das bisherige
Sachleistungsprinzip durch ein modernes Festzuschusssystem zu ersetzen.
Hintergrund der Forderung ist die zunehmende finanzielle Belastung durch
steigende Sozialversicherungsbeiträge, die insbesondere für die
personalintensive Augenoptikbranche spürbar sei. "Das derzeitige System ist
weder zeitgemäß noch gerecht", betont ZVA-Präsident Christian Müller. "Da der
Versicherte bei einer Brillenversorgung die Brillenfassung ohnehin immer aus
eigener Tasche bezahlt, gilt das Sachleistungsprinzip in der Augenoptik faktisch
schon seit Langem nicht mehr."
Stattdessen plädiert der Verband für eine klare, transparente Lösung: Den
gesetzlich Versicherten soll künftig eine auskömmliche Pauschal ein Form eines
Festzuschusses für die Anschaffung einer Sehhilfe gewährt werden. Dieses Modell,
so der ZVA, bringe gleich mehrere Vorteile mit sich. Es mache die Leistung der
Krankenkassen für die Versicherten sichtbar, setze auf deren Eigenverantwortung,
stärke den Wettbewerb sowohl unter den Krankenkassen als auch unter den
Augenoptikbetrieben - und reduziere zugleich den Verwaltungsaufwand erheblich.
"Jede Krankenkasse könnte selbst bestimmen, wie hoch beispielsweise die
Brillenpauschale ausfallen soll", erläutert Christian Müller. "Und jeder Betrieb
müsste entscheiden, ob er zu dieser Pauschale eine Brille ohne private Zuzahlung
abgeben kann. Umgekehrt liegt es dann beim Versicherten, einen für ihn passenden
Augenoptiker auszuwählen." Mit dieser Reformidee will der ZVA einen Impuls für
eine zukunftsfähige, transparente und effiziente Sehhilfenversorgung setzen, die
sowohl den Bedürfnissen der Versicherten als auch den wirtschaftlichen
Realitäten der Betriebe gerecht wird.
Zur Rolle der Augenoptik in der Gesundheitsversorgung: Augenoptiker sind in
erster Linie Akteure des sogenannten Zweiten Gesundheitsmarktes. Von den
jährlich 12,18 Millionen Versorgungen mit Brillen und Kontaktlinsen werden
schätzungsweise 11,7 Millionen von den Kunden selbst getragen. In all diesen
Fällen versorgen Augenoptiker ihre Kunden eigenverantwortlich mit
Korrektionsbrillen. Gleiches gilt für die Versorgung mit Kontaktlinsen, die nur
zu einem Bruchteil von den Krankenkassen übernommen wird.
Der Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen (ZVA) vertritt als
Bundesinnungsverband nach § 85 Abs. 1 Handwerksordnung seit seiner Gründung 1951
bundesweit die Interessen der selbständigen Augenoptiker und Optometristen. Der
ZVA ist die maßgebliche Spitzenorganisation für die Branche auf Bundesebene und
schließt in dieser Funktion Versorgungsverträge im Sinne von § 127 Abs. 1 SGB V
mit den gesetzlichen Krankenversicherungen.
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