Berlin (ots) - Trotz massiver Kritik von Umweltverbänden hat die Bundesregierung
das Vertragsgesetz zum sogenannten Unitarisierungsabkommen mit den Niederlanden
verabschiedet. Das Abkommen soll neue Gasbohrungen im deutsch-niederländischen
Grenzgebiet ermöglichen - auch in unmittelbarer Nähe des UNESCO-Weltnaturerbes
Wattenmeer und unter deutschen Meeresschutzgebieten. Die Deutsche Umwelthilfe
(DUH) warnt: Mit der geplanten Ratifizierung würde Deutschland zentrale
europarechtliche Vorgaben verletzen und seine Souveränität zugunsten des
Gaskonzerns One-Dyas einschränken.
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH:
" Dieses Abkommen verstößt offenkundig gegen Europarecht. Deutschland würde sich
vertraglich verpflichten, Genehmigungen für Gasförderprojekte nicht zu ändern,
wenn niederländische Interessen dadurch beeinträchtigt werden - selbst wenn
EU-Recht dies zwingend erfordert. Auslaufende Genehmigungen sollen automatisch
verlängert werden - das wäre ohne Bewertung der Umwelt- und Klimarisiken
europarechtswidrig. Damit gibt die Bundesregierung Deutschlands
Entscheidungshoheit ab und macht sich zum Erfüllungsgehilfen für den fossilen
Gaskonzern One-Dyas. All dies geschieht zulasten deutscher Meeresschutzgebiete,
dem UNESCO-Weltnaturerbe Wattenmeer und der deutschen Rechtshoheit. Wir fordern
die Mitglieder des Bundestages und des Bundesrates auf, dieses Abkommen
abzulehnen ."
Hintergrund:
Das Unitarisierungsabkommen zwischen Deutschland und den Niederlanden regelt die
Erschließung grenzüberschreitender Öl- und Gaslagerstätten in der Nordsee. Nach
Analyse der DUH verstößt es mehrfach gegen europäisches Gemeinschaftsrecht und
beschneidet die deutsche Souveränität in Genehmigungs- und Kontrollverfahren.
Besonders kritisch: Änderungen von Genehmigungen sollen untersagt werden, wenn
niederländische Interessen davon beeinträchtigt werden (Art. 4 Abs. 3
Unitarisierungsabkommen), Genehmigungen sollen ohne Antrag automatisch
verlängert werden (Art. 11 Unitarisierungsabkommen), wenn die wirtschaftliche
oder praktische Weiternutzung möglich erscheint. Soweit dabei weder die
ökologischen Risiken noch die Auswirkungen auf den Klimaschutz in die
Entscheidung einbezogen werden sollen, verstößt auch dies gegen EU-rechtliche
und völkerrechtliche Vorgaben zum Umwelt- und Klimaschutz. Die Regelung könnte
auch die Gasbohrungen vor Borkum verlängern, die das Landesamt für Bergbau,
Energie und Geologie Niedersachsen nur bis 2042 genehmigt hatte.
Link:
Stellungnahme der DUH zum Unitarisierungsabkommen: https://l.duh.de/p251022a
Pressekontakt:
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
0160 90354509, mailto:mueller-kraenner@duh.de
DUH-Newsroom:
030 2400867-20, mailto:presse@duh.de
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OTS: Deutsche Umwelthilfe e.V.
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