Berlin (ots) - Reinhardt: Die Chance auf langfristigen Therapieerfolg ist
besonders hoch, die Neuregelung besonders sinnvoll
Die Bundesärztekammer (BÄK) begrüßt den heutigen Kabinettsbeschluss zu neuen
Regelungen für die Lebendorganspende. Ziel des Gesetzesvorhabens ist es, die
rechtlichen Voraussetzungen für Lebendspenden zu erweitern und so mehr
Patientinnen und Patienten eine Transplantation zu ermöglichen.
"Es ist positiv, dass künftig mehr Menschen, die sich nach reiflicher Überlegung
zur Spende entschließen, ihre Niere für andere bereitstellen können", sagte
Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt. Die geplante Neuregelung sei
aus medizinischer und ethischer Sicht "besonders sinnvoll", da Lebendspenden in
vielen Fällen die besten Langzeitergebnisse erzielten.
Im Jahr 2024 wurden in Deutschland 3.701 Organe transplantiert, davon jedes
sechste von einer lebenden Spenderin oder einem lebenden Spender. Gleichzeitig
warten derzeit über 10.000 Menschen auf eine Nierentransplantation - viele von
ihnen seit Jahren. Die Wartezeiten sind deutlich länger als in anderen
europäischen Staaten. Bisher schreibt das deutsche Transplantationsrecht vor,
dass Lebendspenden nur innerhalb eines engen persönlichen Umfelds erlaubt sind.
Die Bundesärztekammer begrüßt, dass der Gesetzentwurf eine Öffnung dieser
Regelung vorsieht. Künftig sollen neben anonymen Nierenspenden auch sogenannte
Überkreuz- und Kettenspenden ermöglicht werden. Wenn also eine spendebereite
Person nicht mit der vorgesehenen Empfängerin oder dem vorgesehenen Empfänger
kompatibel ist, kann ihr Organ künftig an ein anderes Spender-Empfänger-Paar
vermittelt werden. Damit folgt der Entwurf weitgehend den Reformvorschlägen der
Bundesärztekammer.
Reinhardt betonte, dass die geplanten Änderungen die Versorgungssituation vieler
schwer Nierenkranker verbessern könnten: "Die Chance auf langfristigen
Therapieerfolg ist bei Lebendspenden besonders hoch, die Neuregelung daher für
unsere Patientinnen und Patienten von großer Bedeutung." Trotz der positiven
Entwicklungen mahnt die Bundesärztekammer, dass eine Ausweitung der Lebendspende
allein den bestehenden Organmangel nicht beheben kann. Sie spricht sich daher
erneut dafür aus, die Einführung einer Widerspruchsregelung bei postmortalen
Organspenden weiterhin politisch zu prüfen.
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