Straubing (ots) - Künftig sollen Menschen, die bereit und medizinisch geeignet
sind, auch anonym oder im sogenannten Überkreuzverfahren spenden dürfen. Ein
medizinisch sinnvoller und ethisch verantwortbarer Fortschritt. (...) Für
Betroffene, die seit Jahren auf eine Spenderniere warten, bedeutet das eine
reale Chance auf ein Leben jenseits der Dialyse.
Die bisherige Rechtslage war nicht nur restriktiv, sondern widersprüchlich: Wer
helfen wollte, durfte es oft nicht. (...)
Das Gesetz allein wird keine Welle an Spenden auslösen. Die erhoffen sich
Befürworter einer Widerspruchslösung: Jeder gilt nach seinem Tod als Spender,
sofern er nicht widerspricht. Eine solche Pflicht würde der Spende jedoch ihren
freiwilligen Charakter nehmen und auf Ablehnung und Misstrauen stoßen.
Sinnvoller wäre, alle Bürger regelmäßig mit der Frage nach ihrer
Spendenbereitschaft, etwa beim Beantragen eines Ausweises, zu konfrontieren -
und sie dazu zu bewegen, ihre Entscheidung im Organspenderegister zu
hinterlegen.
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