Mainz (ots) - Das ZDF hat entschieden, die Bedingungen für die Berufsgruppen
Kamera, Szenen- und Kostümbild sowie Editoren zu verbessern. Mit einer
Selbstverpflichtungserklärung kommt der Sender den Forderungen der
Urheberverbände entgegen und setzt weiter auf eine gute und vertrauensvolle
Zusammenarbeit, die die Interessen aller Beteiligten berücksichtigt und die
Wertschätzung für kreative Leistungen zum Ausdruck bringt.
Die neuen Vertragsbedingungen sehen eine wirtschaftliche Teilhabe an den
Nutzungen vor und berücksichtigen dabei sowohl Forderungen der Berufsgruppen der
Urheberallianz wie auch medienpolitische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen.
Urheberinnen und Urheber der genannten Berufsgruppen werden in Form von
Folgevergütungen an weiteren Nutzungen wirtschaftlich beteiligt.
Die Urheberallianz hatte das ZDF sowie die Network Movie GmbH zum Abschluss
gemeinsamer Vergütungsregeln entsprechend den gesetzlichen Regelungen im
Urheberrechtsgesetz aufgefordert. Betroffen sind vom ZDF selbst produzierte
Inhalte sowie Produktionen, die die Network Movie GmbH für das ZDF herstellt.
Nach erfolglosen Verhandlungsrunden wurde im Sommer 2020 ein
Schlichtungsverfahren nach § 36 UrhG begonnen. Nachdem offenkundig wurde, dass
erhebliche Mängel im Schlichtungsverfahren keine sachgerechte Lösung ermöglichen
würden, hat sich das ZDF im Frühjahr 2024 aus dem Verfahren zurückgezogen. Weil
das ZDF in der Folge den mängelbehafteten Einigungsvorschlag des Vorsitzenden
abgelehnt hat, bleibt das eigentliche Schlichtungsverfahren ohne Ergebnis.
Unabhängig davon ist das ZDF an einem Ausgleich zwischen den Interessen der
Berufsverbände an einer angemessenen Vergütung und dem für das ZDF geltenden
Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit interessiert. Deshalb werden die
folgenden Maßnahmen für die in der Urheberallianz zusammengeschlossenen
Berufsbilder im Rahmen einer Selbstverpflichtung umgesetzt:
- Bei Eigenproduktionen erfolgt eine Anwendung der tarifvertraglichen Regelungen
in ihrer jeweils gültigen Fassung unabhängig von der Mitgliedschaft in einem
Berufsverband.
- Bei vollfinanzierten fiktionalen Auftragsproduktionen werden die
tarifvertraglichen Regelungen durch die Selbstverpflichtung um
Folgevergütungsregelungen ergänzt, welche die gesetzlichen Vorgaben der
Angemessenheit der Vergütung und die branchenüblichen Standards für
Pauschalabgeltungen deutlich übersteigen.
Kontakt
Bei Fragen zur Pressemitteilung erreichen Sie die ZDF-Kommunikation per E-Mail
unter pressedesk@zdf.de oder telefonisch unter 06131 - 70-12108.
Pressekontakt:
ZDF-Kommunikation
pressedesk@zdf.de
Folgen Sie uns gerne auch bei LinkedIn (https://www.linkedin.com/company/zdf/).
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/7840/6143492
OTS: ZDF
|