Frankfurter Rundschau (ots) - Bei allem Jubel der Kirchen, die sich in ihrem
Selbstbestimmungsrecht gestärkt sehen, unterstellt der Karlsruher Richterspruch
deren Einstellungspraxis erstmals letztinstanzlich einer gerichtlichen
Überprüfung. Das ist keine bloße Konkretisierung der Rechtsauslegung, sondern
Mahnung an die Kirchen, nicht nach Belieben zu schalten und zu walten.
Kirchenmitgliedschaft kann Einstellungsvoraussetzung nur dort sein, wo dies
"erforderlich und wichtig" ist, etwa in Seelsorge oder Bildung. Den katholischen
oder evangelischen Hausmeister braucht es nicht. Ohnehin gilt: Ohne
nicht-christliche Erzieherinnen im Kindergarten, Pfleger im Altenheim oder
Schwestern im Krankenhaus würden viele kirchliche Einrichtungen schon heute
nicht mehr funktionieren. Die Lebenswirklichkeit hat so die höchstrichterliche
Rechtsprechung vorweggenommen.
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