Berlin (ots) - Die Diakonie wollte es wissen und eins ihrer arbeitsrechtlichen
Privilegien von oberster Stelle für rechtmäßig erklären zu lassen. Das ist ihr
nun gelungen. Das Bundesverfassungsgericht gab einer Beschwerde statt und
erklärte am Donnerstag, das Bundesarbeitsgericht (BAG) habe den kirchlichen
Arbeitgeber mit einem Urteil von 2018 in seinem religiösen
Selbstbestimmungsrecht verletzt. Dabei ging es bei der damaligen
Auseinandersetzung um eine Stelle für ein Projekt zur
UN-Antirassismuskonvention, für die die Religionszugehörigkeit eigentlich keine
Rolle spielen dürfte. Der einer Bewerberin wegen Diskriminierung zugesprochene
Schadenersatz ist mit der Karlsruher Entscheidung hinfällig, obwohl das
BAG-Urteil sich im Einklang mit der EU-Antidiskriminierungsrichtlinie befand.
Karlsruhe stärkte jetzt einmal mehr ein Sonderrecht der Kirchen. Dabei erfüllt
die große Mehrheit der 687.000 bei der Diakonie Beschäftigten keinen sogenannten
Verkündigungsauftrag, sondern pflegt Alte und Kranke, betreut Kinder,
unterrichtet weltliche Fächer. Und trotzdem nötigt die Diakonie gerade in
Ostdeutschland viele dieser Menschen, die etwa durch Betreiberwechsel von
Kliniken oder Pflegeheimen unter ihre "Obhut" geraten, zum Beitritt. Sie übt so
in eigentlich unzulässiger Weise Macht aus, zumal die von ihr betriebenen
Einrichtungen zu großen Teilen staatlich finanziert sind. Das ist angesichts der
heutigen konfessionellen Vielfalt und der Säkularisierung der Gesellschaft ein
skandalöser Anachronismus, der nur mit der festen Verankerung von Lobbyisten im
politischen Berlin zu erklären ist.
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