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Heidelberg (ots) - Wer kein Mitglied einer christlichen Konfession ist, braucht
sich auf manche Stelle gar nicht erst zu bewerben. Das ist aus Sicht der
Gleichberechtigung starker Tobak. Bei einem privaten Arbeitgeber in der freien
Wirtschaft oder der öffentlichen Hand wäre das völlig undenkbar. Und doch ist
das Urteil des Bundesverfassungsgerichts nachvollziehbar. Es öffnet weder
Diskriminierung aus Gründen der Religion Tür und Tor, noch legt es kirchlichen
Arbeitgebern unverhältnismäßig Zügel an.Die Kirche darf, in Maßen, erwarten,
dass sich ihre Angestellten mit ihren Glaubensinhalten identifizieren. Je
herausgehobener die Position, je stärker inhaltlich die Arbeit, desto schwerer
wiegt die Selbstbestimmung der organisierten Kirche gegenüber der individuellen
Religionsfreiheit der Bewerberin. Das gilt sicher nicht für den Hausmeister oder
die Pflegekraft im Krankenhaus - wie ja auch die Kündigung eines geschiedenen
Chefarzts, der wieder heiratete, gekippt wurde. Was für die Stelle einer
Antirassismusreferentin bei der Diakonie zutrifft, muss das Bundesarbeitsgericht
nun erneut entscheiden. In Zeiten des Fachkräftemangels werden die Kirchen von
selbst lernen müssen, die Regeln nicht zu streng auszulegen.
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Rhein-Neckar-Zeitung
Dr. Klaus Welzel
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