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 München (ots) - In dem Nichtigkeitsverfahren betreffend den deutschen Teil des
europäischen Patents 1 845 961 (DE 60 2006 045 199) ist das Urteil des 3. Senats
des Bundespatentgerichts vom 29. Juli 2025 zwischenzeitlich an die
Verfahrensbeteiligten zugestellt worden. Das Patent war mit Wirkung für das
Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland für nichtig erklärt worden.
 Gegen die Entscheidung ist Berufung eingelegt worden - Az. X ZR 68/25.
 
 Die anonymisierte Entscheidung steht Ihnen ab sofort zur Verfügung: 3 Ni 11/22
(EP) (https://www.bundespatentgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2025/03011
-22ep_29072025.pdf?__blob=publicationFile&v=3)
 
 Pressekontakt:
 
 Pressesprecherin: Simone Peters
Telefon: 089 69937-260
E-Mail: mailto:Pressestelle@bpatg.bund.de
 
 Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/66623/6148462
OTS: Bundespatentgericht
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