|
Berlin (ots) - Die Bundesärztekammer hat den Beschluss des
Bundesverfassungsgerichts begrüßt, die Regelungen des Infektionsschutzgesetzes
zur sogenannten Triage für nichtig zu erklären. "Das Bundesverfassungsgericht
betont in seinem Beschluss die ärztliche Therapiefreiheit und unterstreicht
somit, dass medizinische Entscheidungen in Extremsituationen nicht durch
bundesgesetzliche Vorgaben ersetzt werden dürfen. Der Beschluss stärkt die
ärztliche Berufsausübungsfreiheit und stellt sicher, dass medizinische
Entscheidungen auf Basis der medizinisch-fachlichen Beurteilung und der
Situation der Patientinnen und Patienten getroffen werden können", erklärte Dr.
Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer.
Die Bundesärztekammer sieht in der Entscheidung aus Karlsruhe einen wichtigen
Beitrag, um ärztliches Handeln in Grenzsituationen mit den Grundsätzen der
Ethik, Menschlichkeit und Verantwortung sowie mit der
medizinisch-wissenschaftlichen Evidenz in Einklang zu halten. Die
Bundesärztekammer hatte dazu bereits im Jahr 2020 eine Orientierungshilfe
veröffentlicht. Als zentrale Grundsätze benennt diese Orientierungshilfe die
Patientenautonomie sowie das Prinzip der Gleichbehandlung allen menschlichen
Lebens; als zentrale Entscheidungskriterien für die Einleitung und Fortführung
einer Intensivtherapie werden Indikation, Patientenwille und klinische
Erfolgsaussichten benannt. Daran müssen sich auch Priorisierungsentscheidungen
bei nicht ausreichenden Ressourcen ausrichten; solche Entscheidungen können
nicht starren gesetzlichen Vorgaben folgen, sondern erfordern stets eine
Abwägung im Einzelfall.
Hintergrund
Mit der Einführung des § 5c Infektionsschutzgesetz im Jahr 2022 wurden Verfahren
und Kriterien für die Zuteilung überlebenswichtiger intensivmedizinischer
Kapazitäten bei einer außergewöhnlichen Krankheitswelle geregelt. Mit
Unterstützung des Marburger Bundes hatten 14 Fachärztinnen und Fachärzte gegen
diese Regelung Verfassungsbeschwerde eingelegt. Die Bundesärztekammer hatte die
Klage inhaltlich unterstützt.
Orientierungshilfe der Bundesärztekammer zur Allokation medizinischer Ressourcen
am Beispiel der SARS-CoV-2-Pandemie im Falle eines Kapazitätsmangels (https://ww
w.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/_old-files/downloads/pdf-Ordner/St
ellungnahmen/BAEK_Allokationspapier_05052020.pdf)
Pressekontakt:
Bundesärztekammer
Dezernat Politik und Kommunikation
Herbert-Lewin-Platz 1
10623 Berlin
Tel.: (030) 4004 56 700
Fax: (030) 4004 56 707
E-Mail: presse@baek.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/9062/6151577
OTS: Bundesärztekammer
|